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Bewerbungsverfahren zum EU-Schulprogramm für das Schuljahr 2017/2018 startet

Bewerbungsverfahren zum EU-Schulprogramm für das Schuljahr 2017/2018 startet

Im nächsten Schuljahr ersetzt das EU-Schulprogramm NRW die bisherigen Förderprogramme für Schulmilch sowie Schulobst und -gemüse. Für die Teilnahme am Programmteil Schulobst und -gemüse können sich Grund- und Förderschulen mit Primarbereich zwischen dem 13. März und 28. April für das nächste Schuljahr bewerben. Für den Programmteil Schulmilch erfolgt die Bestellung wie bisher über die Schulmilchlieferanten.
13.03.2017
Das zum nächsten Schuljahr 2017/2018 geltende EU-Schulprogramm NRW ersetzt die bisher getrennt laufenden Förderprogramme für Schulobst und -gemüse und für Schulmilch. Die Förderprogramme kommen seit vielen Jahren bei Eltern, Lehrkräften und den Schulkindern sehr gut an, so dass die Landesregierung NRW auch das neue, zusammengeführte Schulprogramm sowohl für Obst und Gemüse als auch für Milch gerne anbietet. Für die Teilnahme am Programmteil Schulobst und -gemüse können sich wie in den Jahren zuvor alle Grund- und Förderschulen mit Primarbereich in Nordrhein-Westfalen zwischen dem 13. März und 28. April 2017 für das nächste Schuljahr bewerben. Die Bewerbung ist sowohl für interessierte neue Schulen als auch für bereits teilnehmende Schulen ausschließlich online auf www.schulobst.nrw.de vorzunehmen. Alle Schülerinnen und Schüler der teilnehmenden Schulen erhalten kostenlos dreimal in der Woche jeweils 100 Gramm Obst und Gemüse zum gemeinschaftlichen Verzehr. Ziel des Teilprogramms Schulobst und -gemüse ist es, den rückläufigen Trend des Obst- und Gemüseverzehrs umzukehren und die Essgewohnheiten der Kinder nachhaltig zu verändern. Die teilnehmenden Schulen verpflichten sich, dies durch pädagogische Begleitmaßnahmen zu unterstützen. Die Finanzierung des Programms erfolgt durch die EU und das Land Nordrhein-Westfalen. Für den Programmteil Schulmilch erfolgt zum nächsten Schuljahr die Bestellung noch wie bisher über die Schulmilchlieferanten. Auch an den derzeit geltenden Preisen für die Portion Milch ändert sich im kommenden Schuljahr nichts. Bei Fragen zum Bezug von Schulmilch können sich Schulen und Eltern bei den auf der Website www.schulmilch.nrw.de aufgeführten Milchlieferanten oder bei der Landesvereinigung der Milchwirtschaft NRW e. V. melden. "Der nun unter dem neuen Namen EU-Schulprogramm NRW firmierende Programmteil Schulobst und -gemüse ist ein Erfolgsmodell. Kinder entwickeln ein besonderes Bewusstsein für eine gesunde und gleichzeitig leckere Ernährung und lernen Obst und Gemüse mit allen Sinnen kennen, schmecken und lieben", sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel. "Ich freue mich deshalb sehr, dass auch in Zukunft wieder Schülerinnen und Schüler von diesem gelungenen Angebot profitieren können", erklärte der Minister. Auch Schulministerin Sylvia Löhrmann begrüßt, dass das erfolgreiche Programm fortgeführt wird: "Die Schülerinnen und Schüler profitieren hiervon in zweifacher Hinsicht. Zum einen bekommen sie in der Schule frisches Obst und Gemüse zum gemeinsamen Frühstück. Darüber hinaus lernen die Kinder auch etwas über gesunde Ernährung und nachhaltiges Konsumverhalten." Die Auswahl der neuen Schulen in der Bewerbungsphase für den Programmteil Schulobst und -gemüse erfolgt wie bisher nach einem festgelegten Verfahren. Eine besondere Bedeutung haben dabei soziale Kriterien. Weitere wichtige Kriterien für die Auswahl der Schulen sind ihre Aktivitäten im Bereich der Gesundheitsförderung sowie die Konzeption der pädagogischen Begleitung des Schulprogramms. Darüber hinaus ist relevant, ob sich die Schule schon einmal für das Programm beworben hat. Die ausgewählten Schulen werden im Juni benachrichtigt. Die Schulobst- und -gemüselieferungen an die teilnehmenden Schulen starten nach den Sommerferien.