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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Erklärung zur Barrierefreiheit

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite www.umwelt.nrw.de und ihre Unterseiten ist zurzeit in Erarbeitung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite www.umwelt.nrw.de und ihre Unterseiten ist zurzeit in Erarbeitung.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich über das Kontaktformular an das Redaktionsteam wenden, um Ihre Hinweise und Anregungen zu teilen.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Weitere Informationen:

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Weitere Informationen:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.umwelt.nrw.de von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet.

Weitere Informationen: