Vergabe und Beschaffung
Vergaberecht und Verfahren
Ein Vergabeverfahren wird mit dem Ziel geführt, das wirtschaftlichste Angebot zu finden, das heißt, das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis.
Dabei wird gewährleistet, dass die Zuschlagserteilung nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige (geeignete) und gesetzestreue Unternehmen erfolgt. und dass das Verfahren weitgehend frei von subjektiven Entscheidungen von Einzelpersonen ist. Damit kann auch vergaberechtswidrigen Absprachen (Korruption, Bestechlichkeit und so weiter) bestmöglich vorgebeugt werden.
Vergabegrundsätze
Es gibt weitere Vergabegrundsätze, die zu beachten sind:
1. Der Grundsatz der Transparenz gebietet die Veröffentlichung der Ausschreibung und Dokumentation des Verfahrens
2. Der Grundsatz des Wettbewerbs erfordert die Beteiligung möglichst vieler Bieterinnen und Bieter, den fairen Wettbewerb und den freien Zugang zum Verfahren. Der Vorrang der Fach-/ und Teillosvergabe ermöglicht die Berücksichtigung auch von „kleineren“ Unternehmen und Einzelpersonen.
3. Der Grundsatz der Gleichbehandlung gebietet die Nichtdiskriminierung und Neutralität hinsichtlich möglicher Bieter.
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