Transformative Strukturpolitik
In Nordrhein-Westfalen bringt der Strukturwandel besondere sozioökonomische Herausforderungen mit sich. Transformative Strukturpolitik greift diese Entwicklungen auf, führt Ökonomie, Soziales und Ökologie zusammen und schafft so die Grundlagen für den nachhaltigen Wandel in Nordrhein-Westfalen mit dem Ziel einer klimaneutralen und ressourcenschonenden Gesellschaft.
Transformation und Strukturwandel
Der Strukturwandel war in den zurückliegenden Jahrzehnten durch klassische Ansätze mit ausgleichsorientiertem und regionalem Vorgehen sowie einen Fokus auf wirtschaftsnahe Infrastruktur geprägt; die finanzielle Förderung entsprechender Maßnahmen ist dabei ein wichtiges Instrument der Strukturwandelpolitik. Diese Ansätze wurden nach und nach um Innovationsorientierung und wettbewerbliche Projektauswahlverfahren ergänzt. Die aktuellen Herausforderungen, u.a. auch im Rheinischen Revier, erfordern eine Ergänzung der Strukturpolitik um die Themen der gesellschaftlichen Transformation, wie zum Beispiel Klimawandel, Digitalisierung und Nachhaltigkeit auf der einen, und neue gesetzliche Grundlagen, wie der Green Deal der Europäischen Union, auf der anderen Seite.
Unter Strukturpolitik im klassischen Sinne sind wirtschaftspolitische Maßnahmen zu verstehen, die die Märkte und die (Volks-)Wirtschaft verändern. So sollen insbesondere regionale Disparitäten ausgeglichen, Arbeitsplätze geschaffen und Wachstum generiert werden. Umweltbelange stehen dabei im traditionellen Ansatz nicht im Vordergrund und wurden eher nachsorgend berücksichtigt.
Megatrends wie der Klimawandel, Ressourcenknappheit, Artensterben, Digitalisierung oder Pandemien erfordern einen grundlegenden Umbau, eine Transformation ganzer Wirtschaftssektoren. Der Green Deal als Wachstumsstrategie der Europäischen Union setzt den Rahmen für eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft. Diese historisch beispiellosen Herausforderungen erfordern ein angepasstes Konzept einer transformativen Strukturpolitik.
Transformative Strukturpolitik zielt durch vorausschauende wirtschafts-, umwelt- und sozialpolitische Maßnahmen darauf ab, Märkte und Volkswirtschaft sektorübergreifend neu zu gestalten, um eine inklusive Wirtschaftsentwicklung im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Agenda-2030 zu erreichen.
Ziele einer transformativen Strukturpolitik
Die Herausforderungen aus Strukturwandel und Transformation sind die Förderung klimaneutraler und kreislauforientierter Geschäftsmodelle, der Aufbau resilienter Strukturen in den Regionen sowie die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und die sozialverträgliche Gestaltung dieses Wandels.
Transformative Strukturpolitik ist ein offener und integrierter Politikansatz, der umrahmt wird von den planetaren Grenzen und damit auch den Klimazielen, Ressourcenschutz und dem Erhalt der Biodiversität. Sie zeichnet sich durch ihren präventiven und gestalterischen Charakter aus und verbindet sektorale und regionale Ansätze mit Nachhaltigkeit. Die klassischen Ziele der Strukturpolitik werden durch neue, zum Teil übergeordnete Zielsetzungen ergänzt.
Umsetzung einer transformativen Strukturpolitik
Die Landesregierung setzt sich dafür ein, strukturpolitische Programme nachhaltig und transformativ zu gestalten. Über Projektförderungen gestaltet das Ministerium Umwelt, Naturschutz und Verkehr aktiv die transformativen Themen, u.a. in den Bereichen Umweltwirtschaft, Grüne Gründungen, Circular Economy, Nachhaltiger Verkehr, Klimaschutz und Klimaanpassung, grün-blaue Infrastruktur oder Bildung für nachhaltige Entwicklung mit.
Dies erfolgt über Förderinstrumente wie den verschiedenen EU-Strukturfonds (EFRE/JTF, Interreg/ETZ, ESF) oder über das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen.
- EFRE: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
- JTF: Just Transition Fund (Fonds für einen gerechten Übergang)
- Interreg/ETZ: Gemeinschaftsinitiative des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, Europäische Territoriale Zusammenarbeit.
- ESF: Europäischer Sozialfonds
Im Rheinischen Revier, im 5-Standorte-Programm (Steinkohlenrevier) und im EFRE/JTF ist ein Projektauswahlverfahren implementiert, das den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und dem Pariser Klimaschutzübereinkommen Rechnung trägt sowie die Taxonomie-Verordnung berücksichtigt.
Weitere Informationen
Green Deal der EU
Im Dezember 2019 stellte die Europäische Kommission das Konzept des European Green Deal ‚Europäischer Grüner Deal‘ mit dem Ziel vor, bis 2050 in der Europäischen Union die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf null zu reduzieren und somit als erster „Kontinent“ klimaneutral zu werden.
Das damit verbundene Europäische Klimagesetz stellte die EU-Kommission im März 2020 vor, es trat als Verordnung (EU) 2021/1119 am 29. Juli 2021 in Kraft. Als EU-Verordnung hat dieser Rechtsakt allgemeine Gültigkeit und entfaltet unmittelbare Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten.
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