Straße
Seit dem 01.05.2016 gilt: Sofern keine gesonderte Regelung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen getroffen wird, gelten Allgemeine Rundschreiben Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (ARS) einschließlich der darin aufgeführten Technischen Vorschriften, Richtlinien und -zeichnungen, Merkblätter und Erlasse unmittelbar 30 Kalendertage nach deren Veröffentlichung im Verkehrsblatt für Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landes Nordrhein–Westfalen als eingeführt.
Weitere Informationen
Verzeichnis der veröffentlichten, gültigen Rundschreiben der Abteilung Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, Stand: 01.01.2022
- Hinweis: Nicht alle im ARS 01/2022 (PDF) aufgeführten Normen / Regelungen sind für Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landes NRW eingeführt.
Straßenbau
- Einführung der Richtlinie für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau, Ausgabe 2015, RAP Stra 15 (PDF)
- Hinweise für die Entsorgung von teerhaltigem Aufbruch im Straßenbau NRW (PDF)
- Einführung der Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (PDF)
Brücken- und Ingenieurbau
- Vergütung von Prüfingenieurleistungen im Brücken- und Ingenieurbau - Ergänzender Erlass des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zum ARS 17/2019 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (PDF)
Kontaktadresse zur Einführung von Normen und Erlasse im Straßenbau NRW
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen,
Referat VI.A4 - Verdingungswesen, Straßenbautechnik und -forschung
Emilie-Preyer-Platz 1
40479 Düsseldorf
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