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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Nahmobilität

Rheinufer. Frank Rehermann/ Panthermedia.net

Nahmobilität

Die Landesregierung sieht in der Nahmobilität den Grundbaustein für eine effiziente, gesunde, klima- und ressourcenschonende und nicht zuletzt bezahlbare Mobilität aller Altersgruppen. Dabei kommen dem Fahrrad und dem zu-Fuß-Gehen als wichtigsten Formen der Nahmobilität ein hoher Stellenwert zu.

Förderprogramm Nahmobilität

Die Förderung kommunaler Maßnahmen der Nahmobilität erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (FöRi-Nah). In dem dazugehörigen Förderprogramm werden Vorhaben gefördert, die überwiegend dem nichtmotorisierten Individualverkehr dienen.

Dazu gehören u. a.:

  • Fußverkehrsanlagen
  • Radverkehrsanlagen
  • Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum
  • Öffentlichkeitsarbeit und Modal-Split-Erhebungen.

Voraussetzung für die Aufnahme in das Förderprogramm ist, dass mit Abschluss der Planung Baureife gegeben ist und die Bauvorbereitung einen unverzüglichen Baubeginn erwarten lässt. Mit der Programmaufnahme ist eine entscheidende verfahrensmäßige Voraussetzung für die Förderung gegeben. Die Prüfung der Förderanträge im Detail und die Bewilligung selbst erfolgen durch die fünf Bezirksregierungen. Die Kommunen sind nach Zugang der Förderbescheide aufgerufen, für einen raschen Baubeginn zu sorgen, damit die Mittel bestimmungsgemäß eingesetzt werden.

Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen werden die Maßnahmen aus Landesmitteln und ergänzenden Bundeszuweisungen unter Berücksichtigung der haushaltsmäßigen Rahmenbedingungen gefördert. Die aktuell geltenden Fördersätze sind:

  • 90 % für Maßnahmen der Infrastruktur, die die Kriterien des Bundessonderprogramms Stadt & Land oder der Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017-2030 erfüllen
  • 80 % für Maßnahmen der Infrastruktur, die die Kriterien des Bundessonderprogramms Stadt & Land oder der Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017-2030 nicht erfüllen (insbes. reine Fußverkehrsanlagen, Zählstellen)
  • 80 % für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
  • + 5 % Zuschlag bei Maßnahmen, die in strukturschwachen Gebieten liegen.

Weitere Informationen zur Antragsstellung bei den zuständigen Bezirksregierungen

Ansprechperson im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
Michael Beckers
Tel: 0211 4566-129
michael.beckers [at] munv.nrw.de (michael[dot]beckers[at]munv[dot]nrw[dot]de)   

Arbeitsgemeinschaft zur Stärkung der Nahmobilität

Die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS) besteht aus über 100 Mitgliedern und hat sich zur Aufgabe gesetzt, die Nahmobilität zu stärken. Sie bietet und entwickelt Unterstützungsformate für alle Kommunen in Nordrhein-West­falen. Es werden Fachgrundlagen sowie Schulungs- und Fortbildungsformate erstellt, Erfahrungsaustausche, Fachveranstaltungen und Wissensplattformen angeboten und Fachbroschüren herausgegeben.

Städte, Gemeinden und Kreise, die in die Arbeitsgemeinschaft aufgenommen werden wollen, müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllen:

30 Jahre AGFS NRW Foto: AGFS NRW/ Thomas Lammertz.

30 Jahre AGFS NRW Foto: AGFS NRW/ Thomas Lammertz.

Neben einem nahmobilitätsfreundlichen Gesamtkonzept, sollten sie innovative, effektive und unkonventionelle Wege zur Lösung von Verkehrsproblemen bevorzugen sowie kommunalpolitisch deutliche Prioritäten für Nahmobilität setzen. Interessierte Kommunen können einen Aufnahmeantrag einreichen und werden dann durch eine Auswahlkommission des Landes bereist und bewertet.