Vorbereitungsdienste
Vorbereitungsdienst im Allgemeinen
Der Vorbereitungsdienst ist Voraussetzung, um Beamtin oder Beamter in der jeweiligen Laufbahn zu werden. Er schließt mit einer Prüfung ab. Diese Prüfung eröffnet die Möglichkeit, den Weg zur Landesbeamtin oder zum Landesbeamten zu gehen. Auch bietet sich damit die Chance, eine Beamtenlaufbahn sowohl bei Kreisen, Städten und Gemeinden als auch bei anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten, Körperschaften und Stiftungen einzuschlagen. Die Voraussetzungen, der Verlauf und die Prüfung sind in der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) geregelt.
Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst ist ein akademischer Abschluss:
- Anwärterin/Anwärter:
Ein Abschlusszeugnis eines zu einem Bachelorgrad oder einer entsprechenden Qualifikation führenden geeigneten Studiums an einer Fachhochschule, einer Universität, einer technischen Hochschule, einer Berufsakademie oder einer gleichstehenden Hochschule eröffnet den Zugang zur Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (vormals der "gehobene Dienst"). Der Vorbereitungsdienst dauert inklusive Prüfungszeiten 15 oder 18 Monate. Während dieser Zeit werden monatliche Anwärterbezüge in Höhe von 1.405,68Euro und gegebenenfalls ein individueller Familienzuschlag gezahlt. Daneben wird vermögenswirksame Leistung gewährt.
- Referendarin/Referendar:
Ein mit einem Mastergrad abgeschlossenes geeignetes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss an einer Universität, einer technischen Hochschule oder einer anderen gleichstehenden Hochschule eröffnet den Zugang zur Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (vormals der "höhere Dienst"). Der Vorbereitungsdienst dauert inklusive Prüfungszeiten zwei Jahre. Während dieser Zeit werden monatliche Referendarbezüge in Höhe von 1.583,28 Euro und gegebenenfalls ein individueller Familienzuschlag gezahlt. Daneben wird vermögenswirksame Leistung gewährt.
Landespflegereferendariat
Mit dem Vorbereitungsdienst für den technischen Verwaltungsdienst der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege sollen verantwortungsbewusste Bewerberinnen und Bewerber für leitende Tätigkeiten ausgebildet werden. Sie lernen, das im Studium erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden. Es werden umfassende Kenntnisse vor allem in den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Ausführung, Betrieb und Führungsaufgaben vermittelt. Dabei werden Verantwortungsbereitschaft und Führungsverhalten geweckt und gefördert. Die Einstellungsvoraussetzung ist ein mit der Diplom-(Haupt-)prüfung abgeschlossenes wissenschaftliches Studium der Landespflege mit einer vorgeschriebenen Mindeststudienzeit von 8 Fachsemestern (ohne Zeit für Praxis,- Prüfungssemester und Diplomarbeit) – oder einer vergleichbaren Kombination von Studiengängen an einer Technischen Hochschule/Universität mit gleichwertigem wissenschaftlichem Studienangebot. Die Voraussetzung wird auch durch einen konsekutiven Masterabschluss an einer Technischen Hochschule/Universität von zehn Fachsemestern (einschließlich Praxis-Prüfungssemester und Master-Arbeit) erfüllt. Die Einstellung erfolgt grundsätzlich zum 1. April eines jeden Jahres. Einstellungsbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Ausschreibungen werden unter "Stellenangebote" veröffentlicht.
Weitere Informationen:
- über die Ausbildungsbehörden für Landespflegereferendariate bei den Bezirksregierungen in Köln und Münster.
- auf der Website der Landespflege-Referendare
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Landes NRW
- beim Oberprüfungsamt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Umweltreferendariat
Für die Aufgaben in der Staatlichen Umweltverwaltung werden technisches, naturwissenschaftliches und rechtliches Wissen benötigt. Das technische und naturwissenschaftliche Wissen ist den Referendarinnen und Referendaren bereits während ihres Studiums an den Hochschulen vermittelt worden.
Die Vorbereitungszeit soll sie für eine Übernahme von Aufgaben vorrangig in der Staatlichen Umweltverwaltung aber auch in anderen Institutionen (zum Beispiel Wasser- und Abfallverbände), im kommunalen Bereich und in der Wirtschaft qualifizieren. Dazu gehört die Vermittlung der über die Hochschulausbildung hinausgehenden notwendigen Kenntnisse über die Aufgaben der Staatlichen Umweltverwaltung, die Anwendung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Methoden zur Sicherstellung einer effektiven und wirtschaftlichen Verwaltung. Im Mittelpunkt der Ausbildung stehen die medienübergreifenden Aufgaben aus den Bereichen Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft sowie Bodenschutz.
Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt des technischen Dienstes der Staatlichen Umweltverwaltung wird ein abgeschlossenes Diplom-Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule oder Universität benötigt. Die Voraussetzung wird auch mit einem konsekutiven Masterabschluss an einer wissenschaftlichen Hochschule oder Universität erfüllt. Entsprechendes gilt für einen akkreditierten Masterabschluss an einer Fachhochschule.
Absolventinnen/Absolventen folgender Studiengänge können für das Umweltreferendariat eingestellt werden:
- Bauingenieurwesen
- Biochemie
- Chemie/Chemietechnik
- Energietechnik
- Geoökologie/Hydrogeologie
- Maschinenbau
- Physik
- Umwelttechnik
- Verfahrenstechnik
- Wasserwirtschaft/Wasserbau
Das Ministerium kann weitere für die Fachrichtung Umwelttechnik geeignete Studiengänge anerkennen. Es entscheidet im Einvernehmen mit den Ausbildungsbehörden, welche Studiengänge zum jeweiligen Einstellungstermin zugelassen werden. Diese Studiengänge werden in der vorzunehmenden Ausschreibung bekannt gegeben.
Die Einstellung von Umweltreferendaren erfolgt zum 1. Oktober eines jeden Jahres.
Einstellungsbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ausschreibungen werden unter "Stellenangebote" veröffentlicht.
Weitere Informationen:
- zum Thema "Ausbildungsbehörden für Umweltreferendare" bei den Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf und in Köln.
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Landes NRW
- beim Oberprüfungsamt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Technischer Dienst der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Umweltverwaltung
Weitere Informationen:
- Die Ausbildung ist in der "Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes" geregelt.
- bei den Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und in Münster.
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