ÖPNV
Der Öffentliche Personen Nahverkehr (ÖPNV) in Nordrhein Westfalen umfasst die Angebote im Linien- und Dienstverkehr mit Straßenbahnen, Stadt- und U-Bahnen, Bussen sowie den regionalen Eisenbahn- und S-Bahn-Verkehr.
In Nordrhein-Westfalen nehmen jährlich mehrere hundert Millionen Fahrgäste diese Angebote wahr: Pro Kopf fahren die Menschen im Durchschnitt in NRW rund 1.000 Kilometer pro Jahr mit dem ÖPNV - das entspricht der Strecke von Kiel bis nach Oberstdorf, also einmal quer durch die Bundesrepublik.
Die Rechtsgrundlage für den ÖPNV bildet das ÖPNV-Gesetz Nordrhein-Westfalen. Es legt Organisations-, Finanzierungs- und Qualitätsstandards für den Nahverkehr im Land fest. Unter anderem regelt es die Zuständigkeiten der kommunalen Aufgabenträger, beschreibt die Anforderungen an Nahverkehrspläne sowie Infrastrukturentwicklungen und definiert die Finanzierungs- und Fördermechanismen – etwa über Pauschalen für Betrieb und Investitionen. Ziel des Gesetzes ist es, ein leistungsfähiges, verlässliches und nachhaltiges Nahverkehrsangebot zu gewährleisten, das den Mobilitätsbedürfnissen der Menschen in NRW gerecht wird.
Zurzeit wird das Gesetz novelliert: Ein Entwurf wurde im Dezember in den Landtag eingebracht. Mit dem Entwurf wird das Ziel verfolgt, die Organisation des gesamten Schienenpersonennahverkehrs klarer, einfacher und effizienter zu machen. Zugleich sollen mit dem Gesetz die Finanzströme für den Schienennahverkehr und alle Aufgaben für ein vernetztes Angebot zwischen den Kreisen und Städte mit Straßenbahnen und Bussen geordnet werden.
SPNV
Nordrhein-Westfalen setzt mit seinen Zielnetzplanungen deutschlandweit Maßstäbe. Bis 2032 realisieren die Beteiligten vielerorts im Land mehr Verbindungen, bessere Anschlüsse und kürzere Reisezeiten. Viele Orte, die bisher ohne Bahnanschluss waren, werden in Zukunft angefahren und eine Vielzahl von Stationen werden Schritt für Schritt modernisiert und barrierefrei ausgebaut. In einem nächsten Schritt wurde eine Zukunftsvision für 2040 entwickelt. Hier sind noch deutlich mehr Maßnahmen enthalten. Dies geschieht in Abstimmung mit den SPNV-Aufgabenträgern und der Deutschen Bahn. Statt teurer "Insellösungen" wird hier ein landesweites, gesamthaftes Konzept erstellt. Dieses betrachtet alle Maßnahmen, unter anderem auch die Maßnahmen des Deutschlandtaktes.
Bestandteil der Zielnetzkonzeption ist unter anderem auch die "Kapazitätsoffensive Bahnhöfe". In diesem Programm sind zwölf neue Stationen mit einem Volumen von fast 70 Mio. Euro enthalten. Dies ist aber nur ein kleiner Teil der zahlreichen neuen Stationen in der Zielnetzkonzeption. Auch beispielsweise durch Reaktivierungsprojekte werden zusätzliche Gebiete über neue Bahnstationen erschlossen.
Um den Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen für die Menschen einfacher zugänglich, leistungsstärker, verlässlicher und sicherer zu machen, stellt die Landesregierung bis 2032 rund drei Milliarden Euro für einen modernen ÖPNV zur Verfügung.
Es werden hiervon unter anderem zur Verbesserung der Infrastruktur des Schienenpersonennahverkehr 310 Millionen Euro für das Programm "Robustes Netz" gemeinsam mit der Deutschen Bahn investiert, um die Pünktlichkeit im Nahverkehr zu erhöhen. Allein 600 Millionen Euro stehen zudem für die Kofinanzierung von Bundesmitteln zum Ausbau des Schienennetzes, für Reaktivierungen und Elektrifizierungen zur Verfügung. Mehr als 500 Millionen Euro werden bis zum Jahr 2030 eingesetzt um mindestens 90% der Fahrgäste einen barrierefreien Zugang zum SPNV zu ermöglichen.
Zudem fördert das Land Planungsleistungen für notwendige Stadtbahn- und Eisenbahninfrastrukturprojekte, damit Kommunen und Aufgabenträger des ÖPNV schneller und besser Bundesmittel für geplante Schienenprojekte abrufen können.
Fokus Bahn Im Schulterschluss für eine starke Schiene
Seit 2019 hat das Landesprogramm Fokus Bahn NRW die Zusammenarbeit der Bahnbranche an den Herausforderungen des SPNV in Nordrhein-Westfalen erfolgreich etabliert und eingeübt.
Unter Federführung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW bündeln elf Nahverkehrsbahnen und die drei Aufgabenträger des Landes ihre Kräfte, um auch mit den Herausforderungen der aktuellen Zeit - wie dem Fachkräftemangel, massiver Bautätigkeit im Netz, Sicherheit und Mobilitätswende - ein stabiles und zukunftsfähiges Verkehrsangebot zu sichern und weiter zu entwickeln.
Weitere Informationen
Tarifangelegenheiten
Nach der Gesetzgebung des Bundes und der darin verankerten Tarifhoheit liegt die unmittelbare Zuständigkeit und Verantwortung für die inhaltliche sowie preisliche Ausgestaltung des (Ticket-)Angebots im ÖPNV bei den Verkehrsunternehmen bzw. den diese vertretenden Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften (Tarifverantwortliche). Das Land Nordrhein-Westfalen wirkt in diesem Rahmen intensiv auf eine kundenfreundliche und einfache Tarifgestaltung ein. Als besondere Errungenschaften sind neben dem NRW-Tarif der luftlinienbasierte und einfach per App gebuchte eTarif eezy.nrw sowie das Deutschlandticket zu nennen. An dessen Ermöglichung hat das Ministerium insbesondere in der Rolle des Vorsitzes der Verkehrsministerkonferenz hingewirkt. Mit dem Deutschlandticket für Vielfahrer und dem e-Tarif eezy.nrw für gelegentliche Kundinnen und Kunden des ÖPNV haben wir in Nordrhein-Westfalen zwei passgenaue Angebote für einfaches, flexibles und grenzenloses Fahren. Eine besondere Rolle insbesondere bei der Umsetzung des bereits lange etablierten NRW-Tarifes sowie der oben genannten Tarifinnovationen nimmt das vom Land geförderte Kompetenzcenter Marketing (KCM) ein.
Veröffentlichungspflicht nach den Verordnungen (EG) Nr. 1370/2007 und (EU) Nr. 2016/2338
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der EU-Verordnung 1370/2007, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2016/2338, sind die Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs und des Öffentlichen Personenschienennahverkehrs verpflichtet, einmal jährlich in einem Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen öffentlich zugänglich zu machen. Dieser Bericht beinhaltet den Beginn und die Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge, die ausgewählten Betreiber öffentlicher Dienste sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte.