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Landeskabinett bringt Abschaffung der Hygieneampel auf den Weg

Landeskabinett bringt Abschaffung der Hygieneampel auf den Weg

Die NRW-Landesregierung hat das Verfahren für das "Gesetz zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen (Entfesselungspaket I)" eingeleitet. Mit dem Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz soll auch die sogenannte "Hygieneampel" aufgehoben werden. Diese hat, so Verbraucherschutzministerin Christina Schulze Föcking, keinen Mehrwert für die Verbraucherinnen und Verbraucher.
30.08.2017
Das Verfahren für das "Gesetz zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen (Entfesselungspaket I)", wurde vom Landeskabinett eingeleitet. Teil des ersten Entfesselungspaketes ist, das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz ("Gesetz zur Bewertung, Darstellung und Schaffung von Transparenz von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung KTG) - die sogenannte Hygieneampel - aufzuheben. Alle Lebensmittelbetriebe im Land wären ab 2020 nach dem KTG verpflichtet gewesen, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen in Form des Kontrollbarometers im Eingangsbereich bzw. auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Die Abschaffung der Hygieneampel wird insbesondere die handwerklich arbeitenden Betriebe in Nordrhein-Westfalen vor weiteren bürokratischen Maßnahmen bewahren. Die übermäßig differenzierte Bewertung der Hygieneampel erzeugt nur eine Scheingenauigkeit. Handwerklich arbeitende Betriebe würden zu unverhältnismäßig hohem Dokumentationsaufwand gezwungen, was sie unangemessen benachteiligt. "Die Regelung ist unübersichtlich, kompliziert und der Zweck - beim Verbraucher für mehr Transparenz zu sorgen - wird nicht erreicht. Deshalb hat die Hygieneampel auch keinen Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher", erklärte Umweltministerin Schulze Föcking.
"Hygiene und Lebensmittelsicherheit sind wichtige Ziele staatlichen Handelns. Wir setzen deshalb auf eine Positivdarstellung. Betriebe sollten ausgezeichnet werden, wenn sie alle Standards erfüllen oder darüber hinausgehen. Eine solche Kennzeichnung hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern und setzt positive Anreize für die Betriebe, die höchsten Standards zu erfüllen", betonte Schulze Föcking. Die bestehenden Kontroll-Instrumente, die der nordrhein-westfälischen Lebensmittelkontrolle zur Verfügung stehen, reichen laut Schulze Föcking absolut aus, um Beanstandungen und Mängel zu ahnden, von Geldbußen bis hin zu Betriebsschließungen: "Wenn ein Betrieb dauerhaft gegen Hygienevorgaben verstößt, muss dieser auch dauerhaft geschlossen werden. Das dient Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr als eine rote Ampel", erläuterte die Ministerin. Die Landesregierung wird alle Beteiligten einladen, um ein neues Modell zu entwickeln, mit dem Verbraucherinnen und Verbrauchern verständliche Informationen zur Hygiene und Lebensmittelsicherheit vermittelt und für die Betriebe neue Anreize geschaffen werden, die eigenen Leistungen auf freiwilliger Basis darzustellen.