Monitoring im Wolfsgebiet Schermbeck wird intensiviert
Aufgrund eines erneuten Nutzierverlustes im Wolfsgebiet Schermbeck intensiviert die Landesregierung das Monitoring in der Region. Aktuell prüft das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) den Vorfall, zur Frage der Beteiligung eines Wolfs werden Proben im Senckenberg Forschungslabor untersucht. In NRW werden auf der gesamten Landesfläche Haus- und Nutztierrisse entschädigt, bei denen der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde.
Aktueller Nutztierriss in Hünxe/Genproben werden im Senckenberg-Labor untersucht
Aufgrund eines erneuten Nutzierverlustes im Wolfsgebiet Schermbeck intensiviert die Landesregierung das Wolfsmonitoring in der Region. In der Nacht vom 10. auf den 11. November hat es einen weiteren Schafriss auf einer Weide in Hünxe gegeben. Nach erster Einschätzung war die Weide mit einem empfohlenen Herdenschutz gesichert. Aktuell prüft das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) den Vorfall, zur Frage der Beteiligung eines Wolfs werden Proben im Senckenberg Forschungslabor Gelnhausen untersucht. Ergebnisse werden in den nächsten Wochen erwartet.
Das Umweltministerium und das LANUV nehmen diesen Vorfall zum Anlass, die Beobachtungen in der Region zu intensivieren. Relevant für das Wolfsmonitoring und einen optimalen Herdenschutz ist unter anderem die Frage nach dem Bewegungsmuster und dem Nahrungsspektrum des Wolfes. Das LANUV appelliert dazu, bislang noch nicht bekannt gewordene Beobachtungen des Wolfes zu melden, zum Beispiel aus Wildkameras der örtlichen Jagdausübungsberechtigten. Sichtungen des Wolfes können über das Wolfsportal des Landes Nordrhein-Westfalen https://wolf.nrw/ an das LANUV gemeldet werden.
In einem zurückliegenden Fall eines Nutztierrisses hat derweil die genetische Untersuchung und Individualisierung den Nachweis erbracht, dass die im Wolfsgebiet Schermbeck lebende Wölfin GW954f am 11. Oktober 2019 in Bottrop-Kirchhellen ein Schaf getötet und ein weiteres verletzt hat. In diesem Fall war die Weide nach Prüfung des LANUV nicht mit einem empfohlenen Herdenschutz gesichert.
In Nordrhein-Westfalen werden auf der gesamten Landesfläche Haus- und Nutztierrisse entschädigt, bei denen der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde. Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Schermbeck und in der umgebenden Pufferzone wird empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert. Informationen zu den möglichen Förderungen geben die jeweiligen Bezirksregierungen.
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