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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Oberverwaltungsgericht bestätigt Verkehrsministerium

08.06.2018

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute den Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums vom 16.06.2015 für bauliche Erweiterungsmaßnahmen auf dem Flughafen Düsseldorf bestätigt.

Darin ging es um die Herstellung von zusätzlichen Vorfeldflächen für das Abstellen von Flugzeugen und zugehörige Rollgassen auf dem westlichen Betriebsgelände sowie um den Bau einer Niederschlagswasserbehandlungsanlage zur Vorfeldentwässerung.

Die klagenden Kommunen sowie mehrere Privatkläger hatten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss mit der Befürchtung gewandt, der zugelassene Ausbau der Vorfelder führe zu mehr Flugbewegungen und erheblich mehr Fluglärm. Auch seien die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Umweltverträglichkeitsprüfung nur unzureichend durchgeführt worden.

Dies ist nach dem Urteil nicht der Fall. Insbesondere sei von der Behörde der vom Ausbauvorhaben verursachte Lärm durch Flugzeug-Bodenbewegungen zutreffend ermittelt und bewertet worden.

Das Gericht hat keine erheblichen Verfahrensmängel festgestellt und die Abwägungsentscheidung des Ministeriums für fehlerfrei erachtet. Die Revision wurde nicht zugelassen.

 

Link zur Pressemitteilung des OVG:

http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/22_180608/index.php