Die Planungen für die seit Jahrzehnten in der Region geforderte Ortsumgehung Erwitte werden in Umsetzung des Masterplans der Landesregierung ab sofort weitergeführt. Dazu wird die mit der Planung der Maßnahme beauftragte Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau-GmbH (DEGES) im Auftrag des Verkehrsministeriums unverzüglich die nächsten Schritte einleiten.
Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dieses regional wichtige Verkehrsinfrastrukturprojekt mit dem erforderlichen Nachdruck voranzubringen. Die Ortsumgehung Erwitte ist im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen in die Kategorie Vordringlicher Bedarf (VB) eingestuft.
Mit der Aufnahme in den Bedarfsplan besteht ein gesetzlicher Planungsauftrag des Bundes für die Baurechtschaffung für die Ortsumgehung Erwitte. Sie besteht aus einer Südumgehung der B1 und einer Umgehung der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden B55.
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