Zweckverbände, Eisenbahnunternehmen und Verkehrsministerium haben heute über die Auswirkungen der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beraten. Aktuell gibt es flächendeckend keine grundsätzlichen Einschränkungen im Betrieb von S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresszügen.
Sofern es zu Ausfällen durch Krankheit oder aus Gründen der Kinderbetreuung sowie des Infektionsschutzes kommen sollte, wird das Angebot kurzfristig angepasst werden müssen.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass von den zuständigen Behörden eine Reduzierung des Bahnverkehrs angeordnet wird, wird gemeinsam mit Zweckverbänden und Eisenbahnunternehmen ein Grundfahrplan zur Aufrechterhaltung des Nahverkehrs erarbeitet.
Um der weiteren Verbreitung des Virus entgegenzuwirken, werden die Pendler gebeten, auf unnötige Fahrten zu verzichten. Wer kann, sollte zudem Reisen auf die Zeit nach neun Uhr verlegen, um die Stoßzeiten insbesondere für Schlüsselpersonen wie medizinisches Personal, Polizei oder Mitarbeiter des Lebensmitteleinzelhandels zu reservieren.
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