wir.bewegen.nrw 
Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Schluss mit Papierkram: Die Mobilitätsgarantie NRW wird digital

12.05.2022

Wenn sich Busse und Bahnen in Nordrhein-Westfalen verspäten oder ausfallen, können Fahrgäste dank der Mobilitätsgarantie NRW auf andere Verkehrsmittel umsteigen und sich die Kosten anschließend erstatten lassen. Bisher mussten Erstattungsanträge handschriftlich ausgefüllt und per Post verschickt werden – ein mühseliger Prozess. Jetzt ist damit Schluss: Die Erstattungsanträge lassen sich ab sofort auch einfach und komfortabel digital stellen.

Verkehrsministerin Ina Brandes: „Nordrhein-Westfalen nutzt die Chancen der Digitalisierung, um das Fahren mit Bus und Bahn noch einfacher zu machen. Das zeigen wir mit digital vernetzten On-Demand-Shuttles, die in Stadt und Land unterwegs sind, oder mit dem eTarif für Bus und Bahn. Das Planen, Buchen und Bezahlen ist fast überall schon digital möglich, daher freut es mich, dass nun auch umständlichere Prozesse wie zum Beispiel das Einreichen von Erstattungsanträgen, ab sofort auch digital über die Mobilitätsgarantie NRW möglich sind. So wird der Vorgang wird für die Fahrgäste erheblich vereinfacht. Das unterstützen wir gerne.“ 

Ob unterwegs per Smartphone oder zu Hause am PC: Wer die Mobilitätsgarantie NRW genutzt hat, kann mit wenigen Klicks einen Erstattungsantrag ausfüllen und absenden. Die entstandenen Fahrtkosten werden dann überwiesen. Die digitale Mobilitätsgarantie NRW ist ein weiterer Baustein im Rahmen der laufend voranschreitenden Digitalisierung des ÖPNV. Das klassische Antragsverfahren bleibt auch weiterhin bestehen. Der Zugang zum freiwilligen Serviceversprechen der Verkehrsunternehmen soll für alle Fahrgäste möglichst einfach sein.

Dank der Mobilitätsgarantie NRW immer ans Ziel
Seit 2010 gibt es die Mobilitätsgarantie für den nordrhein-westfälischen Nahverkehr: Wenn Busse oder Bahnen sich um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, können Fahrgäste alternativ mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE), einem Taxi, einem taxiähnlichen Fahrdienstleister oder einem Sharing-System (Car-, Bike-, E-Tretroller-Sharing, On-Demand-Verkehr) ans Ziel fahren. Dafür müssen sie in Vorkasse treten. Wird innerhalb von 14 Tagen ein Erstattungsantrag eingereicht, zahlt das zuständige Verkehrsunternehmen die Kosten zurück – für den Fernverkehr komplett, für Taxi, Fahrdienst oder Sharing tagsüber bis zu 30 Euro und nachts bis zu 60 Euro. Ein Angebot, das gut ankommt: In den Jahren seit der Einführung der Mobilitätsgarantie NRW hat sich die Zahl der Antragsstellerinnen und Antragsstellern mehr als verdoppelt, im letzten, nicht durch die Corona-Pandemie beeinträchtigten Jahr 2019 wurden bereits rund 20.000 Anträge eingereicht.

Die Digitalisierung der Mobilitätsgarantie NRW wird vollumfänglich vom Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Alle Informationen rund um die Mobilitätsgarantie NRW, ihre Leistungen, wie sie genutzt werden kann und welche Ausnahmen es gibt, finden Sie hier.

Weiterführende Informationen
mobil.nrw: mobil.nrw ist eine Gemeinschaftskampagne des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums sowie der Verkehrsunternehmen, Zweckverbände, Verkehrsverbünde und -gemeinschaften in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Ziel, das ÖPNV-Angebot in Nordrhein-Westfalen weiter zu verbessern, setzen die Akteure gemeinsam Tarif-, Marketing- und Kommunikationsprojekte um. Federführende Geschäftsstelle für die Aufgaben ist das Kompetenzcenter Marketing NRW.

Kompetenzcenter Marketing NRW: Das beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg angesiedelte Kompetenzcenter Marketing NRW fungiert als Geschäftsstelle für den NRW-Tarif und nimmt für die Verkehrsverbünde und -unternehmen in Nordrhein-Westfalen gemeinsame Aufgaben in den Bereichen Tarif, Vertrieb, Einnahmeaufteilung, Marktforschung und Kommunikation wahr. Neben der Weiterentwicklung des NRW-Tarifs werden hier Konzepte für überregionale Qualitätsfragen wie die landesweite Mobilitätsgarantie entwickelt und landesweit vermarktet.
NRW-Tarif: Der NRW-Tarif ist der Nahverkehrstarif für Fahrten innerhalb Nordrhein-Westfalens, die über die Grenzen von Verkehrsverbünden und -gemeinschaften hinausgehen. Er gilt stets „von Haus zu Haus“, d.h. mit nur einem Ticket können alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Nahverkehrszüge und die S-Bahn (2. Klasse) genutzt werden. Seit seiner Einführung im August 2004 befindet sich der NRW-Tarif auf Erfolgskurs: 2019 haben Nahverkehrsreisende gut 41 Millionen Fahrten mit den Tickets des NRW-Tarifs unternommen.