Menschen, Tiere, Pflanzen, Böden, Wasser und Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter sind vor schädlichen Umwelteinwirkungen bzw. vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und Belästigungen zu schützen (§ 1 Bundesimmissionsschutzgesetz). Die Referenten stellen die wichtigsten fachlichen Grundlagen und rech...
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