12,2 Millionen Euro für die bessere Anbindung
Mit einer neuen Anschlussstelle wird der Düsseldorfer Stadtteil Heerdt besser an das Netz der Bundesfernstraßen angebunden. Der Heerdter Lohweg wird an die B7/Brüsseler Straße angeschlossen. Dies ist Teil eines städtischen Konzepts, um die steigende Verkehrsbelastung im wachsenden Stadtteil Heerdt abzufangen. Für dieses Vorhaben hat der Verkehrsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, einen Förderbescheid über 12,2 Millionen Euro an den Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf, Dr. Stephan Keller, übergeben.
„Gute Mobilität ist DER Standortfaktor. Deshalb unterstützen wir den bedarfsgerechten kommunalen Straßenbau mit so hohen Fördersätzen wie nie zuvor“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst. „Ich freue mich, diesen Anschluss des Düsseldorfer Westens an das übergeordnete Straßennetz zu unterstützen.“
Im gesamten Ausbaugebiet des Heerdter Lohweges werden Fahrradfahrer und Fußgänger auf getrennten Rad- und Gehwegen geführt.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: „Um der steigenden Verkehrsbelastung aufgrund der städtebaulichen Entwicklungen im linksrheinischen Teil der Landeshauptstadt Rechnung zu tragen, wurde das Verkehrskonzept Heerdt/Oberkassel entwickelt. Mit einer neuen Anschlussstelle Heerdter Lohweg wird gegenwärtig ein weiterer Teil des Verkehrskonzeptes für Heerdt und Oberkassel umgesetzt. Wir danken dem Land Nordrhein-Westfalen für die Förderung des Straßenbaus, so dass dort eine räumlich und zeitlich kurze Anbindung an das Fernstraßennetz hergestellt werden kann.“
Mit Zustimmung des Verkehrsministeriums hat die Stadt Düsseldorf bereits vor der Übergabe des Zuwendungsbescheids mit dem Bau begonnen, sodass das Projekt schon Ende 2021 planmäßig fertig gestellt sein soll.
Im neuen Haushalt des Verkehrsministeriums sind 135,9 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau vorgesehen.
Information zum Förderprogramm kommunaler Straßenbau:
Im Rahmen dieses Programms gewährt das Land Zuschüsse für ein breites Spektrum unterschiedlichster Straßenbauvorhaben von Kreisen, Städten und Gemeinden. Dieses reicht vom Neu- und Ausbau sowie der grundhaften Erneuerung verkehrswichtiger Straßen über Verkehrsleitsysteme, Bussonderfahrstreifen, Maßnahmen der Tunnelsicherheit und Mitfahrerparkplätze bis hin zu Kostenanteilen an Kreuzungsmaßnahmen mit Straßen anderer Baulastträger und Schienenwegen.
Auch die grundhafte Erneuerung von Brückenbauwerken ist förderfähig. Der Fördersatz liegt aktuell bei mindestens 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Verkehrsministerium fördert Bau von Anschlussstelle in Düsseldorf
16.12.2020
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