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Wolf in NRW: Herdenschutz umsetzen!

Wolf in NRW: Herdenschutz umsetzen!

NRW fördert Herdenschutzmassnahmen zu 100%. Umweltministerin Heinen-Esser: "Damit ist NRW unter den Bundesländern führend. Zudem fördern wir Datenaufzeichnungsgeräte und bei großen Schafherden auch Herdenschutzhunde". 

09.10.2019
NRW fördert Herdenschutzmassnahmen zu 100%. Umweltministerin Heinen-Esser: "Damit ist NRW unter den Bundesländern führend. Zudem fördern wir Datenaufzeichnungsgeräte und bei großen Schafherden auch Herdenschutzhunde". 

Seit 2009 treten in Nordrhein-Westfalen wieder sporadisch einzelne durchziehende Wölfe auf. Bis 2019 sind insgesamt 3 Wölfe wieder sesshaft geworden - jeweils einer bei  Schermbeck", einer in der "Senne" und einer im Raum "Eifel/Hohes Venn".

 "Nutztierrisse, bei denen der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann, entschädigen wir bereits seit 2009 auf 100% der Landesfläche, egal ob Herdenschutzmassnahmen durchgeführt wurden oder nicht. Zusätzlich fördern wir seit dem 23.03.2019 in allen unseren Wolfsgebieten und Pufferzonen auch die Herdenschutzmassnahmen mit 100%, vorher waren es nur 80%. Damit erfolgt die Förderung des Herdenschutzes mittlerweile auf rund einem Drittel der NRW-Landesfläche." so NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. 

Die Förderung des Herdenschutzes umfasst neben Elektrozäunen und  dazugehörigen Stromgeräten auch sog. Datalogger. Die Geräte zeichnen die Stromversorgung von Elektrozäunen über einen längeren Zeitraum auf. Solche Geräte sind keine zwingende Voraussetzung für die Entschädigung von Nutztierrissen. Die Entschädigung wird auch ohne Einsatz dieser Geräte gewährt. Zurzeit werden generell Nutztierrisse entschädigt, auch denn, wenn keine Elektrozäune gestellt wurden.  Heinen-Esser: "Die sogenannten Datalogger bieten aber den Nutztierhaltern eine gewisse Sicherheit, dass Ihre Zäune auch bei nassen Wetterbedingungen in der Nacht ausreichend unter Strom stehen."  Unabhängig von Datenloggern werden ab dem zweiten Jahr nach Einrichtung eines Wolfsgebiets alle anderen Herdenschutzmassnahmen wie Elektrozäune mit Untergrabeschutz allerdings Voraussetzung für die Entschädigung in den Wolfsgebieten.

Für große Schafzuchtbetriebe reichen die aktuellen Fördermöglichkeiten des Landes dennoch nicht aus, denn die EU deckelt die Förderung auf 20.000€ in einem Zeitraum von drei Jahren. Mit dieser sog. De-minimis-Regelung will die EU europaweit zu hohe Subventionen in der Landwirtschaft vermeiden. Zurzeit arbeitet das Land NRW in einem sogenannten "Notifizierungsverfahren" an einer Aufhebung dieser  20.000 €-Grenze. Mit einer Entscheidung der EU wird Ende des Jahres gerechnet."  

Herdenschutz hilft

Bundesweite Untersuchungen bestätigen: Einen 100%-Schutz gegen Wolf-Übergriffe auf Weidetiere gibt es nicht. Funktionierende Elektrozäune senken aber die Zahl erfolgreicher Wolfsübergriffe erheblich. Insofern wird nachdrücklich zu Herdenschutzmaßnahmen geraten.

Detaillierte Auskünfte zu Herdenschutzmassnahmen wie Elektrozäunen, Datenaufzeichnungsgeräten ("Dataloggern") gibt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen unter der Telefonnummer 02945/989-429, zu den Förderanträgen beraten die jeweiligen Bezirksregierungen in Detmold, Arnsberg, Münster, Köln und Düsseldorf.

Weiterführende Angaben zum Wolf in Nordrhein-Westfalen (z. B.: Karte der Wolfnachweise in NRW, Kontakt zu Luchs- und Wolfsberatern, die "Förderrichtlinien Wolf" und Angaben zu Nutztierrissen) gibt es auf den Internetseiten www.wolf.nrw.