Die Landesregierung fördert den barrierefreien Ausbau von insgesamt 25 Bushaltestellen. Drei Förderbescheide über insgesamt mehr als 1,5 Millionen Euro hat Verkehrsminister Hendrik Wüst an die Städte Kreuztal und Werther sowie den Kreis Mettmann übergeben.
„Vernünftige Politik der Mitte denkt die alltägliche Mobilität der Menschen in Stadt und Land weiter. Dazu gehört auch, dass wir Busse und Bahnen barrierefrei und für alle nutzbar machen. Mit der Förderung der Barrierefreiheit im ÖPNV erleichtern wir Menschen die Teilhabe am mobilen Leben und machen den ÖPNV kundenfreundlicher“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.
Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen:
„Barrierefreiheit ist ein entscheidender Bestandteil der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Ich begrüße den zunehmenden Ausbau der Barrierefreiheit im ÖPNV, die zu einer größeren Mobilität aller Bürgerinnen und Bürger beiträgt.“
Für den barrierefreien Umbau von 19 Bushaltestellen erhält der Kreis Mettmann einen Zuwendungsbescheid über 745.800 Euro. Die Gesamtkosten der vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) bewilligten Maßnahme liegen bei rund 883.100 Euro.
Dr. Stephan Kopp, technischer Dezernent des Kreises Mettmann:
„Mit der großzügigen Förderung des Landes ist es uns möglich, zunächst insgesamt 19 Bushaltestellen im Kreisgebiet barrierefrei umzubauen. Das ist ein wichtiger Baustein im Rahmen unserer Bemühungen zur Verbesserung der Mobilität für alle Menschen. Als Maßnahme zur Attraktivierung des ÖPNV leistet der Umbau zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz.“
Ronald R.F. Lünser, Vorstandssprecher der VRR AöR:
„Mit dem Umbau erhalten die Haltestellen die notwendige Leistungsfähigkeit und Funktionalität für eine barrierefreie Benutzung. Dies ist sinnvoll, wichtig und gleichzeitig für alle Nahverkehrsaufgabenträger eine große Herausforderung. Wir unterstützen Städte, Kreise und andere Nahverkehrsakteure bei ÖPNV-Investitionsvorhaben, die u. a. dem barrierefreien Ausbau der Nahverkehrsinfrastruktur dienen und die Verkehrsverhältnisse in der Region verbessern.“
Im ostwestfälischen Werther werden die Bushaltestellen „Grundschule Langenheide" und „Gesamtschule Werther" barrierefrei umgebaut. Die Stadt Werther erhält dafür 581.000 Euro Landesförderung. Die Gesamtkosten für den Ausbau liegen bei 654.400 Euro.
Veith Lemmen, Bürgermeister der Stadt Werther:
„Wir freuen uns sehr über die Förderzusage des Landes. Unser Konzept zum barrierefreien Umbau der Bushaltestellen mit dem höchsten Fahrgastaufkommen in Werther (Westf.) trifft auf breite Zustimmung. Damit leisten alle Beteiligten einen wichtigen Beitrag zu einem zukunftsfähigen ÖPNV.“
Die Stadt Kreuztal im Kreis Siegen-Wittgenstein baut vier Haltestellen barrierefrei aus und erhält dafür eine Landesförderung in Höhe von 233.600 Euro. Die Gesamtkosten für den Ausbau liegen bei 259.500 Euro.
Christina Eckstein, Stadtbaurätin Stadt Kreuztal:
„Der ÖPNV stellt insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels eine tragende Säule für eine klimafreundliche und zukunftsgerichtete Mobilität für die Stadt Kreuztal und unsere gesamte Region dar. Dabei muss er für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sein, für ältere oder beeinträchtigte Personen ebenso wie für Familien mit Kinderwagen und Co. Mit dem im Jahr 2017 formulierten Haltestellenprogramm hat sich die Stadt Kreuztal dazu entschieden, in jedem Ortsteil für einen barrierefreien Zugang zum Busverkehr zu sorgen. Dank der Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen können wir diesen Plan zielgerichtet weiterverfolgen und vier weitere Haltestellen optimieren.“
Bewilligungsbehörde für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen in Werther und Kreuztal ist der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL).
Joachim Künzel, Geschäftsführer NWL:
„Der NWL verfolgt konsequent und mit allen seinen Möglichkeiten das Ziel der Verkehrswende, um damit einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Das Instrument der Förderung ist dabei ein wichtiger Hebel, um die Entwicklung des Nahverkehrs im westfälischen Raum ganzheitlich zu steuern und weiterzuentwickeln. Dies gilt auch für Maßnahmen wie den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen in Werther und Kreuztal.“
Hintergrund zum barrierefreien Ausbau im ÖPNV:
Nach § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist die Nahverkehrsplanung der Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr an dem Ziel auszurichten, für die Nutzung des ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die Barrierefreiheit des ÖPNV setzt die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der (Stadt-, Straßenbahn- und Bus-) Haltestellen voraus. Dies ist dann gegeben, wenn die Haltestellen von allen ohne fremde Hilfe problemlos erreichbar, begreifbar und bedienbar sind. Bei der Planung dieser Maßnahmen ist die frühzeitige Beteiligung von Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräten, von Verbänden der in ihrer Mobilität oder Sensorik eingeschränkten Fahrgäste und von Fahrgastverbänden zu gewährleisten. Ebenso ist die Integration der Barrierefreiheit in den gesamten Planungsprozess essenziell.
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