Klimawandel und -anpassung
Klimawandel in NRW
Die Erderwärmung kann heute nicht mehr gänzlich aufgehalten werden – trotz der Anstrengungen zur Einsparung von Treibhausgasen im Sinne des Klimaschutzes. Extreme Hitzeperioden im Sommer setzen häufiger als früher den Bürgerinnen und Bürgern vor allem in den Städten zu. Orkanartige Stürme bedrohen den Baumbestand vieler Wälder, Parks und Grünanlagen. Starkregenereignisse stellen städtische Infrastrukturen vor neue Herausforderungen. Insgesamt nehmen die Risiken für verschiedene Lebens-, Umwelt- und Wirtschaftsbereiche zu. Jahres- und Vegetationszeiten verschieben sich und heimische Tier- und Pflanzenarten werden verdrängt. Dies alles sind bereits heute sichtbare Folgen des Klimawandels.
Die Folgen des Klimawandels belasten nicht nur Leben und Gesundheit der Menschen und die Natur, sie verursachen auch enorme volkswirtschaftliche Schäden. So haben z.B. im Jahr 2021 extreme Niederschläge, Hochwasser und Sturzfluten eine Hochwasserkatastrophe ausgelöst - mit zuvor unvorstellbaren Folgen. Allein in Nordrhein-Westfalen sind in Folge der Niederschläge 49 Menschen zu Tode gekommen. Die Sachschäden gehen in die Milliarden. Hitze und Trockenheit im Jahre 2018 führten auf dem Rhein und anderen Flüssen zu außergewöhnlichen Niedrigwasserständen und infolgedessen zu drastischen Einschränkungen der Schiffbarkeit und zu Lieferengpässen. Auch Ernteausfälle bzw. -mindererträge durch Dürreperioden oder Schädlingsbefall sowie Wald- und Feldbrände oder das Absterben von Baumbeständen erzeugen hohe Einbußen.
Vorsorge durch Anpassung
Die nordrhein-westfälische Landesregierung nimmt diese Veränderungen ernst. Bereits im Jahr 2009 wurde eine umfangreiche Anpassungsstrategie für Nordrhein-Westfalen veröffentlicht, die Akteuren in Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung Handlungsoptionen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels aufzeigt. Im Jahr 2015 wurden im Klimaschutzplan NRW in 16 Handlungsfeldern insgesamt 66 Anpassungsmaßnahmen beschlossen, die sukzessive umgesetzt werden. Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen im Juli 2021 ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz (KlAnG) beschlossen, das öffentliche Träger verpflichtet, Klimafolgen bei allen Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Zudem wurde unter anderem die Erstellung und Fortschreibung einer neuen Klimaanpassungsstrategie NRW festgeschrieben, welche derzeit erarbeitet wird. Das Umweltministerium ist für das Thema Klimaanpassung federführend und hat eine koordinierende Funktion innerhalb der Landesregierung. Mit verschiedenen Angeboten werden Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen bei der Bewältigung der Aufgaben in Bezug auf die Klimaanpassung unterstützt.
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