Die Landesregierung legt in diesem Jahr ein Förderprogramm mit 123 kommunalen Straßenbauvorhaben und einem Zuwendungsvolumen von insgesamt 159,6 Millionen Euro auf. Das sind rund 26 Prozent mehr Fördermittel als im Vorjahr. Hierdurch entlastet das Land die Kreise, Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ganz erheblich. Der Fördersatz liegt auf einem unverändert hohen Niveau von mindestens 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Verkehrsministerin Ina Brandes: „Die Landesregierung hält die nordrhein-westfälische Infrastruktur in Schuss. Wir unterstützen 123 weitere Projekte in unseren Städten, Kreisen und Gemeinden, damit dort Straßen, Brücken und Kreuzungen sowie Rad- und Gehwege ausgebaut oder erneuert werden. So sorgen wir gemeinsam mit den Kommunen für eine bessere, sichere und saubere Mobilität.“
Den Schwerpunkt des Jahresförderprogramms bildet wie in den Vorjahren der Aus- und Umbau von verkehrswichtigen Straßen. Allein 57 der insgesamt 123 Maßnahmen fallen in diese Kategorie. So wird im Kreis Coesfeld mit Unterstützung des Landes in Höhe von rund 3,7 Millionen Euro die K 22 ausgebaut und dabei ein Geh- und Radweg zwischen der K 1 und der L 529 in Havixbeck neu angelegt.
Im Rahmen des Förderprogramms wird zudem die grundhafte Erneuerung von 55 Straßenabschnitten unterstützt, zum Beispiel im Kreis Warendorf die K 3 zwischen Everswinkel und der Stadt Warendorf. Das Land fördert diese Maßnahme mit rund 3,5 Millionen Euro. Im Programm sind auch zwei Entlastungsstraßen und 17 Brückenbauwerke, die ersatzweise neu gebaut oder umfangreich saniert werden. In Bochum wird der Ersatzneubau der Brücke Lohring vom Land mit rund 10 Millionen Euro gefördert. In Dortmund unterstützt das Land die grundhafte Erneuerung der Brücke im Verlauf der B54/Ruhrallee über die B1 mit rund 1,8 Millionen Euro. Von der Förderung des kommunalen Straßenbaus in Nordrhein-Westfalen profitieren weitere Maßnahmen wie der Bau von Gehwegen an Ortsdurchfahrten und telematischen Anlagen.
Hintergrund
Voraussetzung für die Programmaufnahme ist, dass Baureife gegeben ist und die Bauvorbereitung einen unverzüglichen Baubeginn erwarten lässt. Mit der Programmaufnahme ist ein entscheidender Verfahrensschritt für die Förderung getan. Die Prüfung der Förderanträge im Detail und die Bewilligung selbst erfolgen durch die fünf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster.
Alle neuen Vorhaben zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 2022 finden Sie in der Anlage zu dieser Pressemitteilung aufgelistet.
Das Programm finden Sie auch unter: https://www.vm.nrw.de/verkehr/strasse/Strassenbau/Kommunaler_Strassenbau/
Dort finden Sie auch die Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra).
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