637 Anträge mit einem Volumen von rund 15,5 Millionen Euro zum Schadensausgleich von Dürreschäden
Insgesamt sind 637 Anträge auf Schadensausgleich bei Dürreschäden bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eingegangen. Das Antragsvolumen beträgt insgesamt rund 15,5 Millionen Euro. Die für Nordrhein-Westfalen vorgesehenen Bundes- und Landesmittel in Höhe von bis zu 17,8 Millionen reichen demnach aus. Bis zum 20. Dezember konnten durch Trockenheit in ihrer Existenz gefährdete Betriebe Anträge auf finanzielle Unterstützung einreichen.
Ministerin Heinen-Esser: Wichtiger Beitrag zur Sicherung der Existenz für besonders betroffene Betriebe. Erste Zahlungen können voraussichtlich im ersten Quartal 2019 erfolgen
Insgesamt sind 637 Anträge zum teilweisen Schadensausgleich von Dürreschäden in der Landwirtschaft bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eingegangen. Das Antragsvolumen aller prüffähigen Aufträge beträgt rund 15,5 Millionen Euro. Dies entspricht einer durchschnittlichen Antragshöhe von rund 24.300 Euro pro Antrag. Die im Rahmen der geschlossenen Bund-Länder-Vereinbarung für Nordrhein-Westfalen vorgesehenen Bundes- und Landesmittel in Höhe von bis zu 17,8 Millionen reichen demnach aus. Im Vorfeld der offiziellen Antragstellung hatten rund 700 Betriebe bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ihr Interesse bekundet und sich registriert.
Die langanhaltende Trockenheit, verbunden mit den erheblichen Ernteausfällen, wurde als außergewöhnliches Witterungsereignis von nationalem Ausmaß eingestuft. Daraufhin wurden in Nordrhein-Westfalen zügig alle formellen Voraussetzungen zur Umsetzung und Gewährung der Dürrebeihilfen geschaffen. Seit November 2018 konnten durch Trockenheit in ihrer Existenz gefährdete Landwirtschaftsbetriebe bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Anträge auf finanzielle Unterstützung einreichen. Die Frist für die Abgabe der Anträge zum Ausgleich von Dürreschäden endete am 20. Dezember 2018. Ob die Schäden tatsächlich existenzgefährdend sind, wird in jedem Einzelfall geprüft. Damit Hilfen gewährt werden können, müssen unter anderem Schäden in Höhe von mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung aus der Bodenproduktion (also dem Acker- und Futterbau) nachgewiesen werden. Schäden in den Betrieben können dann zu maximal 50 Prozent ausgeglichen werden. Auch für Futterzukäufe konnte eine Hilfe von 50 Prozent beantragt werden. "Die Dürrebeihilfe in dieser Höhe kann sicher nicht alle Schäden ausgleichen, damit leisten wir jedoch für die hart betroffenen Betriebe einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Existenz. Nach Prüfung der Anträge können erste Zahlungen voraussichtlich bereits im ersten Quartal 2019 erfolgen", sagte Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. Die Dürrehilfe wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt.
"Viele Betriebe haben die Beratung der Landwirtschafskammer in Anspruch genommen, hierzu hatte das Land zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Nach ersten Rückmeldungen der Kreisstellen wurden die Anträge weitgehend vollständig eingereicht", so Dr. Martin Berges, Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Die meisten Anträge wurden bei den Kreisstellen Kleve (134 Anträge), Borken (103 Anträge) und Steinfurt (74 Anträge) eingereicht. Die wenigsten Anträge wurden in den Kreisstellen Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis und Rhein-Kreis Neuss (zusammen 14 Anträge) und in den Kreisstellen Aachen, Düren und Euskirchen (13 Anträge) gestellt. Die Landwirtschaft bekommt den Klimawandel unmittelbar zu spüren. "Das vergangene Jahr hat eindrucksvoll vor Augen geführt, dass der Klimawandel heute und hier vor unserer Haustür abläuft. Die Wetterextreme werden zunehmen. Neben kurzfristigen Hilfestellungen müssen wir langfristig vorsorgen und die Landwirtschaft klimafester machen. Hierzu sind einerseits klimaangepasste Sorten, Fruchtfolgen und Bearbeitungsmethoden erforderlich, andererseits ein angepasstes Risiko- und Krisenmanagement", so Heinen-Esser.
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