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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Abschlussbilanz Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht: 805 Verstöße

25.11.2020

Bei gemeinsamen Schwerpunktkontrollen in Nordrhein-Westfalen haben Eisenbahnverkehrsunternehmen, Deutsche Bahn, Bundespolizei und Ordnungsämter 805 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Wer keine Maske getragen oder Mund und Nase nicht bedeckt hatte, muss jetzt mit einem Bußgeldbescheid vom Ordnungsamt rechnen.

Auf zwölf ausgewählten Strecken und Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen hatten Eisenbahnverkehrsunternehmen, Deutsche Bahn, Bundespolizei und Ordnungsämter am Dienstag, 24. November, zwischen 7 und 15 Uhr die Einhaltung der Maskenpflicht in Bahnen sowie im Bahnhof und auf Bahnsteigen kontrolliert. Rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DB, der Verkehrsunternehmen, der Aufgabenträger, der Ordnungsämter und der Bundespolizei waren bei den Schwerpunktkontrollen im Einsatz.

Der Großteil der Menschen ohne Maske war am Vormittag bei hohem Verkehrsaufkommen im Berufs- und Schülerverkehr unterwegs. Bis 12 Uhr wurden 425 Verstöße festgestellt. In der Abschlussbilanz von Bundespolizei, Verkehrsbetrieben, DB und Ordnungsämtern kamen 805 Fälle zusammen.

„Die Bahn ist auch in Corona-Zeiten ein sicheres Verkehrsmittel. Die allermeisten Menschen tragen ihre Maske, das haben die Schwerpunktkontrollen gezeigt. Gleichwohl werden wir auch weiter mit Kontrollen in Bus und Bahn, in Bahnhöfen, Bahnsteigen und Haltestellen auf die Maskenpflicht hinweisen“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst. „Mein Dank gilt allen, die bei den landesweiten Schwerpunktkontrollen mit Engagement und Fingerspitzengefühl ihre Arbeit gemacht haben.“

Bereits am 24. August 2020 wurden bei landesweiten Schwerpunktkontrollen 1.707 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Neben den regionalen und landesweiten Schwerpunktkontrollen laufen gerade die Abstimmungen zwischen der Verkehrsministerkonferenz, dem Bundesverkehrsministerium und der Bundespolizei für einen bundesweiten Kontrolltag noch in diesem Jahr.

Seit 27. April 2020 schreibt die Coronaschutzverordnung vor, dass im ÖPNV eine Mund-und-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Das gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso in den Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen. Wer keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss seit dem 12. August mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.