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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Abschlussbilanz Schwerpunkttage für Kontrollen zur 3G-Pflicht im Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen

16.12.2021

In einer dreitägigen überregionalen Aktion ist die Einhaltung der 3G-Pflicht in Bussen und Bahnen in Nordrhein-Westfalen kontrolliert worden. Verkehrsunternehmen und Ordnungsbehörden haben dabei 559 Fahrgäste ohne den erforderlichen 3G-Nachweis angetroffen. Wer keinen Nachweis erbringen konnte, muss jetzt mit einem Bußgeldbescheid vom Ordnungsamt rechnen.

Auf ausgewählten Zulaufstrecken zu insgesamt zehn Hauptbahnhöfen in Nordrhein-Westfalen haben Verkehrsunternehmen und Ordnungsbehörden von Montag, 13. Dezember, bis Mittwoch, 15. Dezember, jeweils zwischen 7 und 15 Uhr die Einhaltung der 3G-Pflicht kontrolliert. Ziel der gemeinsamen Aktion des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, der SPNV-Aufgabenträger, des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der Deutschen Bahn AG und weiterer Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie der Bundespolizei war es, Fahrgäste für die Einhaltung der 3G-Regel zu sensibilisieren. Zeitgleich zu den Kontrollen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) haben auch die kommunalen Verkehrsunternehmen gemeinsam mit den Ordnungsämtern in Bussen und Straßenbahnen in großen Städten kontrolliert. Im Rahmen der Kontrollen zur Einhaltung der 3G-Pflicht ist auch die Maskenpflicht in Zügen, Bussen und Straßenbahnen kontrolliert worden. Dabei wurden insgesamt lediglich 35 Verstöße festgestellt. 

Verkehrsministerin Ina Brandes: „Bus- und Bahnfahren ist auch in Corona-Zeiten sicher. Die meisten Fahrgäste halten sich an die 3G-Regel und an die Maskenpflicht. Das haben die vergangenen Schwerpunkttage gezeigt. Natürlich wird es auch weiterhin Überprüfungen geben. Es ist wichtig, dass wir uns alle an die Schutzregeln halten. Mein herzlicher Dank an alle Einsatzkräfte, die engagiert Tag für Tag in Bussen und Bahnen kontrollieren und so für mehr Schutz und Sicherheit sorgen.“

Wer mit Bus und Bahn fahren will, muss seit dem 24. November geimpft, genesen oder getestet sein. Seit der bundesweiten Einführung der 3G-Regel im Nahverkehr am 24. November werden stichprobenartig entsprechende Nachweise kontrolliert. In der überregionalen Aktion der vergangenen drei Tage wurde die Einhaltung der 3G-Regel zusätzlich und verstärkt überprüft. Wer gegen die Regel verstößt, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen.