Der Landtag hat gestern eine Änderung des Straßen- und Wegegesetzes beschlossen. Damit wird der Ausbau von Carsharing-Angeboten in den Kommunen vereinfacht und Planungsverfahren werden beschleunigt.
Künftig sollen Anfechtungsklagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse für Maßnahmen an Landesstraßen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Voraussetzung ist, dass für die Maßnahmen Mittel bereitstehen. Für den Bau von Ortsumgehungen müssen keine förmlichen Linienbestimmungsverfahren mehr durchgeführt werden. Im Bund gibt es bereits eine solche Regelung. Das Land passt damit die Rechtslage für die Landesstraßen eins zu eins an die der Bundesstraßen an. Auch für die Radschnellwege wird auf eine förmliche Linienbestimmung verzichtet.
„Die Planungen im Land müssen schneller werden, damit wir in Nordrhein-Westfalen vorankommen“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst im Anschluss an die Plenarsitzung „Jeder muss in den Planungsverfahren zu seinem Recht kommen. Teilweise verlieren wir aber Jahre durch überladene Verfahren.“
Die Änderung des Straßen- und Wegegesetzes ermöglicht es außerdem, dass Städte und Gemeinden in Zukunft Parkplätze für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge auf den innerstädtischen Straßen ausweisen können. Die öffentlichen Verkehrsflächen in Innenstadtlage sind für Anbieter wichtig, weil sie dadurch ihr Angebot noch mehr an den Bedürfnissen der Nutzer ausrichten können. Die Kommunen stellen diese Flächen durch eine Sondernutzungserlaubnis zur Verfügung.
„Wir haben die Voraussetzungen geschaffen, dass das Mobilitätsangebot in den Kommunen vielfältiger wird“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst. „Carsharing-Angebote sind ein wichtiger Baustein für vernetzte Mobilität. Außerdem sinken die Parksuchverkehre in den Städten. Das schont die Umwelt.“
Viele Städte im Land bereiten sich schon auf die neuen Möglichkeiten vor, so zum Beispiel Mönchengladbach. „Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass das Land jetzt rechtliche Regelungen zur Konkretisierung und Unterstützung des Bundes-Carsharing-Gesetzes auf den Weg bringt“, so Pressesprecher Mike Offermanns. „Carsharing muss dort angeboten werden, wo potenzielle Kunden wohnen. Das sind besonders die dichtbebauten Stadtteile der Kernstadt. Hier sind allerdings die Parkplätze rar, so dass Carsharing-Unternehmen eine bessere Marktdurchdringung erschwert wird.“ Daher sei es wichtig, dass unbürokratische Lösungen entwickelt und in unkompliziert anzuwendenden Vorschriften verankert werden, die den örtlichen Straßenverkehrsbehörden die zügige Ausweisung von Carsharing-Stellplätzen ermöglichen.
Auch die Stadt Köln will aufgrund der steigenden Nachfrage nach Carsharing den Anbietern entsprechender Modelle die Möglichkeit einräumen, weitere feste Sharing-Stationen zu eröffnen oder vorhandene Stationen zu erweitern. Künftig sollen 25 statt wie bisher 15 Prozent der mit einem Verbrennungsmotor ausgestatteten Fahrzeuge eines Carsharing-Anbieters an festen Stationen im öffentlichen Straßenraum platziert werden dürfen. Dies sieht eine Beschlussvorlage des Dezernats für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur vor, die nun zur Beratung den politischen Gremien vorgelegt wurde.
Städte wie Aachen, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen oder Wuppertal setzen zur Verbesserung der innerstädtischen Verkehrssituation ebenfalls auf Carsharing und prüfen die Ausweisung von Flächen für Anbieter.
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