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Afrikanische Schweinepest: Gefahr der Einschleppung nach Nordrhein-Westfalen nach wie vor gegeben

Afrikanische Schweinepest: Gefahr der Einschleppung nach Nordrhein-Westfalen nach wie vor gegeben

Der Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Umweltministerium ruft die breite Öffentlichkeit erneut auf, im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auch weiterhin besonders wachsam und vorsorgend zu handeln.

14.04.2022

Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann appelliert zu anhaltender Wachsamkeit: Eine Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest kann nur durch gemeinsame Vorsorge gelingen

Der Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Umweltministerium ruft die breite Öffentlichkeit erneut auf, im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auch weiterhin besonders wachsam und vorsorgend zu handeln. "Die Gefahr einer Einschleppung der ASP nach Nordrhein-Westfalen ist nicht gebannt. Bereits ein achtlos auf einer Autobahnraststätte entsorgtes Wurstbrot kann Auslöser für eine Weiterverbreitung sein. Auch über Kleidung oder Autoreifen kann der Erreger übertragen werden", warnt Staatssekretär Dr. Bottermann. "Eine Eindämmung der ASP kann nur durch gemeinsame Vorsorge gelingen, zum Beispiel durch das umsichtige Verhalten der Menschen auf Reisen. Zudem müssen Biosicherheitsmaßnahmen in Schweine haltenden Betrieben strikt eingehalten werden. Für den Fall, dass sich die ASP weiter Richtung Nordrhein-Westfalen ausweiten sollte, sind wir gut aufgestellt und sofort einsatzfähig", so Dr. Bottermann.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits eine Vielzahl von Vorsorgemaßnahmen ergriffen, um einem drohenden Ausbruch der Tierseuche zu begegnen. In einer regelmäßigen, von Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann geleiteten Arbeitsgruppe tauschen sich die relevanten Behörden, Institutionen und Branchen zur aktuellen Lage aus und besprechen akuten Handlungsbedarf. Wiederholt wurden Krisenübungen durchgeführt. Die vom Land beauftragte Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG) wäre im Falle eines Ausbruchs sofort einsatzfähig und könnte von den zuständigen Kreisordnungsbehörden als externe Dienstleisterin zur Durchführung von erforderlichen Maßnahmen innerhalb des Ausbruchsgebietes hinzugezogen werden.

Funde von toten Wildschweinen sollten unmittelbar unter der Telefonnummer 0201/714488 oder per Mail an nbz [at] lanuv.nrw.de (nbz[at]lanuv[dot]nrw[dot]de) an die Bereitschaftszentrale des Landesumweltamtes gemeldet werden. Die Zentrale kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des aufgefundenen Wildschweins.

Die ASP ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus-  und Wildschweine) betrifft. Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich, für infizierte Wildschweine liegt die Sterblichkeitsrate jedoch bei nahezu 100 Prozent. 2020 wurden erste Ausbrüche der ASP beim Schwarzwild in Deutschland im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg festgestellt. Im Oktober 2020 wurde die ASP auch in Sachsen amtlich nachgewiesen, im November 2021 in Mecklenburg-Vorpommern. In Nordrhein-Westfalen sind bislang keine Verdachtsfälle der Afrikanischen Schweinepest aufgetreten.