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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Amphibiengewässer, Insekten-Vielfalt, Fledermaus- und Vogelschutz: Erste Umweltschecks vergeben

Vater und Sohn mit Gießkanne

Amphibiengewässer, Insekten-Vielfalt, Fledermaus- und Vogelschutz: Erste Umweltschecks vergeben

Förderung für bis zu 1.000 weitere Umweltschecks startet am 3. Februar 2025 – Umweltminister Krischer: Die große Nachfrage zeigt, wie wichtig das Ehrenamt für den Naturschutz ist. Mit den Umweltschecks bieten wir unbürokratische Unterstützung für den Natur- und Artenschutz

14.01.2025

Die neuen Umweltschecks zur Unterstützung von Naturschutzprojekten stoßen auf ein großes Interesse. Nach Einführung Mitte November 2024 konnte das Ministerium bis Jahresende bereits 144 Anträge bewilligen. Mit den Umweltschecks unterstützt das Land Vorhaben im Natur- und Artenschutz mit je 2.000 Euro. Zu den geförderten Projekten gehören zum Beispiel Amphibiengewässer, Nisthilfen, Vogelschutzhecken und Biodiversitätsinseln, Streuobstwiesen, ein Wildbienen-Lehrpfad und Geräte zur Ultraschall-Ortung von Fledermäusen.

„Die große Nachfrage und die vielen tollen Projekte zeigen, wie wichtig und wertvoll das Ehrenamt für den Naturschutz ist. Mit den Umweltschecks bieten wir eine neue unbürokratische Unterstützung für den ehrenamtlichen Naturschutz“, betonte Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr. Anfang Februar soll die Förderplattform für die nächste Runde freigeschaltet werden. Das Ministerium stellt 2025 bis zu 1.000 Umweltschecks über jeweils 2.000 Euro zur Verfügung. Minister Oliver Krischer: „Jedes Projekt zählt. Auch kleine Maßnahmen können – erst recht zusammen betrachtet – viel bewirken.“

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Maßnahmen zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen beitragen oder Menschen für lokalen und regionalen Natur- und Artenschutz begeistern. Hierzu gehören zum Beispiel die Anlage von Biotopen, die Förderung von Insektenlebensräumen oder Veranstaltungen und Mitmachaktionen des praktischen Naturschutzes sowie Informationsangebote im Gelände. Mögliche Orte für Maßnahmen sind zum Beispiel Schulhöfe, Vereinsgrundstücke oder öffentliche Flächen, die von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Private Gärten sind von der Förderung ausgeschlossen. Neue Anträge können ab dem 3. Februar sowohl von Privatpersonen als auch zum Beispiel von Vereinen und Stiftungen eingereicht werden. Alle Informationen unter www.umweltschecks.nrw.de.

Hintergrund: Naturerbe in Nordrhein-Westfalen 

Mehr als 43.000 verschiedene Tier-, Pilz- und Pflanzenarten und rund 70 verschiedene Lebensräume bilden die Grundlage für den Artenreichtum in Nordrhein-Westfalen. Doch die biologische Vielfalt ist weiterhin dramatisch gefährdet. Das zeigt auch eine Auswertung der aktuellen Roten Listen und der damit verbundenen Berechnung des Umweltindikators „Gefährdete Arten“ durch das LANUV NRW. Demnach gelten rund 44,4 Prozent der untersuchten Tier-, Pilz- und Pflanzenarten in Nordrhein-Westfalen als gefährdet. Zur weiteren Stärkung des Natur- und Artenschutzes setzt die Landesregierung auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket. Hierzu gehören unter anderem der Naturschutz, die Renaturierung von Mooren und die Stärkung der Biologischen Stationen. Speziell zum Schutz seltener und gefährdeter Vogelarten hat das Land ein weiteres Vogelschutzgebiet ausgewiesen (Diemel- und Hoppecketal mit angrenzenden Wäldern) und zwei weitere Vogelschutzgebiete deutlich erweitert (Nationalpark Eifel sowie Schwalm-Nette-Platte). Mit den Umweltschecks bietet das Land interessierten Privatpersonen und Institutionen erstmals diese Art des unbürokratischen Zugangs zu Fördermitteln zur Bewahrung des Naturerbes. 

Eine Übersicht der bewilligten Umweltschecks finden Sie hier: www.umweltschecks.nrw.de