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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Arbeitsgruppe der Landesregierung berät Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Ballungsräumen

Arbeitsgruppe der Landesregierung berät Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Ballungsräumen

Die Landesregierung unterstützt die Bezirksregierungen und Kommunen bei der Umsetzung und Fortschreibung der jeweiligen Luftreinhaltepläne. Unter anderem berät die regelmäßig tagende interministerielle Arbeitsgruppe "Verbesserung der Luftqualität in nordrhein-westfälischen Ballungsräumen" Maßnahmen und deren Potentiale zur Senkung der Stickoxidbelastungen in den Städten und Regionen.
29.11.2017
Die Landesregierung unterstützt die Bezirksregierungen und Kommunen bei der Umsetzung und Fortschreibung der jeweiligen Luftreinhaltepläne. Unter anderem berät die regelmäßig tagende interministerielle Arbeitsgruppe "Verbesserung der Luftqualität in nordrhein-westfälischen Ballungsräumen" Maßnahmen und deren Potentiale zur Senkung der Stickoxidbelastungen in den Städten und Regionen. Darüber hinaus gewährleistet die interministerielle Arbeitsgruppe einen engen Austausch über die Aktivitäten der einzelnen Ressorts und die Ergebnisse der Expertengruppen auf Bundesebene zur Luftreinhaltung. Die Liste potentieller zusätzlicher Maßnahmen reicht vom Verkehrs-, Parkraum- und Mobilitätsmanagement, über die Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV bis hin zum Ausbau von Radwegen und Radschnellwegen, der Förderung von Elektromobilität und alternativer Kraftstoffe. Mit Unterstützung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) und externer Gutachter hat die Arbeitsgruppe für einzelne Maßnahmen bereits erste fachlich plausible Abschätzungen vorgenommen. Eine Gesamtbilanzierung und abschließende Bewertung ist derzeit noch nicht möglich. Gemeinsames politisches Ziel der Landesregierung ist es, den Ausstoß und damit die Belastung mit gesundheits- und umweltgefährdenden Stickoxiden so schnell wie möglich und so weit wie möglich zu reduzieren, um die Luftqualitätsgrenzwerte flächendeckend einzuhalten. Die Landesregierung lehnt Dieselfahrverbote ab und strebt an, die Grenzwerte durch geeignete andere Maßnahmen zu erreichen. Dazu gilt es, alle Maßnahmen und Potentiale auszuschöpfen, die einen geringeren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger bedeuten als Fahrverbote für Verbrennungsmotoren. Die Landesregierung ist auf Grundlage der ersten Abschätzungen zuversichtlich, dass die Grenzwerte auch ohne Dieselfahrverbote erreicht werden können. Ziel der Landesregierung ist es weiterhin, die vielfältigen Anstrengungen der verschiedenen Akteure zu stabilisieren und weiter zu entwickeln.