Für die Ortsumgehung Köln-Meschenich im Zuge der Bundesstraße 51 besteht jetzt bestandskräftiges Baurecht. Gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 02.02.2018 sind keine Klagen erhoben worden. Damit kann die geplante Straße im Kölner Süden gebaut werden. Das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium hat inzwischen das Bundesverkehrsministerium (BMVI) gebeten, seine Zustimmung zu einem unverzüglichen Baubeginn zu geben. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen setzt gleichzeitig seine Bauvorbereitungen fort, um sofort nach der Freigabe der Bundesmittel mit der Realisierung zu starten. Mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts voraussichtlich Mitte des Jahres wird die Baufreigabe durch den Bund erwartet.
Verkehrsminister Hendrik Wüst freute sich über die Nachricht. “Mit dem Neubau der Ortsumgehung schaffen wir eine leistungsfähige neue Verkehrsverbindung und entlasten die angrenzende Wohnbebauung von Lärm und Schadstoffen. Der Ortsteil Meschenich bekommt eine neue Aufenthaltsqualität.“
Die B 51 Ortsumgehung Meschenich stellt die nördliche Fortführung der A 553 einschließlich deren Verknüpfung mit der L 150 dar. Die neue Ortsumgehung wird wesentlich zu einer Entlastung der heutigen stark vom Durchgangsverkehr frequentierten Ortsdurchfahrt in Köln-Meschenich beitragen. Das Planfeststellungsverfahren wurde im April 2010 eingeleitet. Mehrere Einwendungen gegen die Planung wurden durch sogenannte Deckblattverfahren in der abschließenden Planung berücksichtigt. Gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 02.02.2018 wurden keine Klagen erhoben; er ist somit jetzt bestandskräftig. Für die 3,1 km lange Neubaustrecke mit drei Fahrstreifen sind im Bundesverkehrswegeplan 22,4 Millionen Euro veranschlagt.
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