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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Bund-Länder-Koordinierungsgremium stellt die Weichen für den weiteren Ausbau der Schieneninfrastruktur im Rheinischen Revier

27.09.2021

Minister Wüst: Mit den drei Strecken setzen wir Schlüsselprojekte für bessere, sichere und saubere Mobilität im Rheinischen Revier um 

Das Bund-Länder-Koordinierungsgremium (BLKG) hat am Donnerstag, 23. September 2021, mit seiner Entscheidung zur Priorisierung der Projekte „Ausbaustrecke Aachen - Köln“, „S-Bahn-Netz Rheinisches Revier, Abschnitt Ost“ und „S-Bahn Köln, Köln – Mönchengladbach“ die Weichen für die Finanzierung und damit für den dringend erforderlichen Planungsstart der Projekte gestellt. Die drei Infrastrukturvorhaben können jetzt schrittweise bis 2038 realisieren werden.

In dem BLKG-Gremium stimmen sich der Bund und die Braunkohleländer über strukturpolitische Maßnahmen zur Begleitung des Kohleausstiegs ab. Mit dem Beschluss vom 23. September wird die Finanzierung der drei Infrastrukturmaßnahmen ab dem Haushaltsjahr 2022 auf den Weg gebracht. Aus Mitteln des Investitionsgesetzes Kohleregionen werden hierfür rund 1,85 Milliarden Euro bereitgestellt.

Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Deutschland muss wieder Bahnland werden! Wir machen weiterhin Tempo beim Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur und machen den Menschen ein besseres Angebot im Regionalverkehr. Mit den drei Strecken setzen wir Schlüsselprojekte für bessere, sichere und saubere Mobilität im Rheinischen Revier um. Sie tragen zu mehr Wachstum und Beschäftigung in der Region bei. Davon profitiert auch der gesamte Standort Nordrhein-Westfalen."

Der Ausbau der Schieneninfrastruktur der drei Projekte unterstützt den Strukturwandel im Rheinischen Revier:

• Eine nachhaltige strukturpolitische Weiterentwicklung der Achse Aachen – Düren hin zu einem führenden Logistikstandort kann nur über einen kapazitiven Ausbau der Strecke „Aachen - Köln“ erfolgen. Dabei müssen Fernverkehr, transeuropäischer Güterverkehr und schneller Regionalverkehr gebündelt werden. Die Ausbaustrecke Aachen – Köln stellt das Grundgerüst einer klimaschonenden und leistungsstarken Verkehrsanbindung dar.

• Beim Projekt „S-Bahn Köln, Köln – Mönchengladbach“ wird die ÖPNV-Anbindung des Rheinischen Reviers (Rhein-Kreis-Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Stadt Mönchengladbach) an die Oberzentren Köln und Mönchengladbach optimiert. Damit wird auch ein Beitrag zu klimaneutraler Mobilität im ländlichen Raum geleistet, weil Pendler und Reisende ein besseres Mobilitätsangebot auf der Schiene erhalten und Straßen zugleich entlastet werden. Geplant ist ein 20-Minuten-Takt Köln – Grevenbroich mit einer stündlichen Weiterführung nach Mönchengladbach.

• Durch den Ausbau der „S-Bahn-Netz Rheinisches Revier, Abschnitt Ost“ mittels Taktverdichtung und verbessertem Nahverkehrsangebot und die Anbindung an das Oberzentrum Düsseldorf wird die ÖPNV-Anbindung des Rheinischen Reviers (Rhein-Kreis-Neuss, Rhein-Erft-Kreis) optimiert und auch hier ein wichtiger Beitrag für bessere, sichere und saubere Mobilität im ländlichen Raum geleistet.

Kölner „Westspange“ als Grundvoraussetzung für weiteren Ausbau Die Priorisierung der drei Schieneninfrastrukturmaßnahmen durch das BLKG war durch die Einigung von Bund und Land Nordrhein-Westfalen in der Frage der Finanzierung des Projektes „Westspange“ ermöglicht worden. Der Ausbau des stark frequentierten Knotenpunkts im Schienennetz in Nordrhein-Westfalen ist eine Grundvoraussetzung für die Ausweitung aller Bahnverkehre im Großraum Köln, dazu gehören auch die neuen drei Projekte, die nun realisiert werden können. Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich mit dem Bund angesichts der überregionalen Bedeutung des Projektes auf eine Finanzierung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) verständigt. Dabei hat sich das Land Nordrhein-Westfalen bereit erklärt, maximal 900 Millionen Euro bis 2038 als Komplementärfinanzierung zur Verfügung zu stellen. Der Gesamtwertumfang der Westspange beträgt aktuell rund 2,3 Milliarden Euro.

Der konkrete Beginn der weiteren Umsetzung der Projekte „Ausbaustrecke Aachen - Köln“, „S-Bahn-Netz Rheinisches Revier, Abschnitt Ost“ und „S-Bahn Köln, Köln – Mönchengladbach“ hängt jetzt von einer „Sammelvereinbarung Planung“ ab, die der Bund mit der Deutschen Bahn in Kürze abschließen wird. Das Land Nordrhein-Westfalen hat sowohl den Bund als auch die Deutsche Bahn frühzeitig auf die Dringlichkeit der Aufnahme der Projekte hingewiesen. Das Land ist zuversichtlich, dass durch den BLKG-Beschluss ein Planungsstart nunmehr in Kürze erfolgen kann.