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Bundesratsinitiative für Kinderlärm: Sport und Spaß von Kindern nicht ausbremsen

Bundesratsinitiative für Kinderlärm: Sport und Spaß von Kindern nicht ausbremsen

Kinderlärm auf Sportplätzen soll nach dem Willen der nordrhein-westfälischen Landesregierung nicht als "schädliche Umwelteinwirkung" eingestuft werden können. Diese Klarstellung sieht eine in dieser Woche vom Kabinett beschlossene Bundesratsinitiative vor. Mit der Initiative soll fortan auch für Sportanlagen klargestellt werden, dass Vorgaben zur Lärmbeschränkung in der Regel nicht gelten, wenn Kinder dort etwa mit dem Ball spielen.

09.05.2019
Heinen-Esser: "Kinder sollen sich auf Sportanlagen frei bewegen und austoben dürfen" – Bundesrat soll am 17. Mai beraten

Kinderlärm auf Sportplätzen soll nach dem Willen der nordrhein-westfälischen Landesregierung nicht als "schädliche Umwelteinwirkung" eingestuft werden können. Diese Klarstellung sieht eine in dieser Woche vom Kabinett beschlossene Bundesratsinitiative vor. Mit der Initiative soll fortan auch für Sportanlagen klargestellt werden, dass Vorgaben zur Lärmbeschränkung in der Regel nicht gelten, wenn Kinder dort etwa mit dem Ball spielen. Für Kindertagesstätten und Spielplätze gilt dieses Privileg bereits.

Bereits 2011 hat der Gesetzgeber mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes klargestellt, dass Geräusche, die von Kitas, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen durch Kinder ausgehen, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung sind. Bei der Beurteilung der dort entstehenden Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.

"Es ist nicht nachvollziehbar, warum bisher Sportanlagen nicht zu diesen privilegierten Einrichtungen gehören", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. "Wir wollen das mit unserer Bundesratsinitiative ändern. Wir wollen, dass sich Mädchen und Jungen auf Sportanlagen frei bewegen und austoben dürfen und Sport und Spaß nicht ausgebremst werden. Aus unserer Sicht macht es keinen Unterschied, ob Kinderlärm von einem Spielplatz oder einem Sportplatz ausgeht. Es gibt also keinen Grund an dieser Ungleichbehandlung festzuhalten."

Im Jahr 2017 wollte Nordrhein-Westfalen die Regelungslücke mit einer Bundesratsinitiative schließen. Den vorgelegten Gesetzentwurf lehnte die Bundesregierung jedoch im Mai 2017 ab. Die Begründung: Die Regelung sei nicht praktikabel und führe besonders bei altersgemischten Gruppen zu Abgrenzungsfragen und Vollzugsschwierigkeiten.

Hier sieht Umweltministerin Heinen-Esser kein Problem: "Bei einer altersgemischten Nutzung von Sportplätzen besteht immer die Möglichkeit, Kinder den Jugendlichen gleichzustellen, so dass die Privilegierung entfallen kann. Der nun vorliegende Gesetzesantrag greift die Bedenken der Bundesregierung auf." 

Neue Broschüre zu "Sport und Wohnen"

Damit lautes Ballspiel, Schiedsrichterpfiffe, Jubel und Applaus des Publikums, Lautsprecheransagen und Verkehrsgeräusche bei Sportereignissen nicht zu Konflikten führen, hat das Umweltministerium gemeinsam mit der Staatskanzlei und dem Landessportbund ein Faltblatt "Sport und Wohnen - Ein kleiner Ratgeber für den Lärmschutz“ erstellt. Die neue Broschüre erläutert rechtliche Grundlagen und bietet betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Kommunen sowie Sportlerinnen und Sportlern Hilfestellungen zur Lärmminderung und Konfliktvermeidung. Dem Faltblatt vorausgegangen ist ein intensiver Dialogprozess mit den relevanten Akteuren aus dem Umwelt- und Sportbereich. Das Faltblatt soll dazu beitragen, dass Lärmkonflikte zwischen Sport und Wohnen gar nicht erst entstehen.