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Elektrogeräte bewusst einkaufen und entsorgen

Elektrogeräte bewusst einkaufen und entsorgen

Umweltministerin Heinen-Esser hat die Konsumenten dazu aufgerufen, sich beim Weihnachtseinkauf von Elektro- und Elektronikgeräten wie Smartphones, Küchengeräten oder Spielzeug für möglichst langlebige Produkte zu entscheiden. Angesichts des Rohstoffverbrauchs und der Belastung für die Umwelt setzt sich die Ministerin dafür ein, die Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Recyclingfähigkeit bei der Herstellung der Geräte verpflichtend vorzuschreiben.

07.12.2018
Ministerin Heinen-Esser: "Wir müssen uns für die Herstellung langlebiger Produkte einsetzen"

Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser ruft vor Weihnachten zu einem bewussten Einkauf von Elektro- und Elektronikgeräten wie Smartphones, Küchengeräte oder Spielzeug auf: "Diese Produkte werden immer komplexer und bestehen aus einer großen Anzahl von Rohstoffen, die nur sehr begrenzt vorkommen und teilweise unter ökologisch und sozial fragwürdigen Bedingungen gewonnen werden. Weil der Preis an der Ladentheke nur einen kleinen Teil dieser ökologischen und sozialen Kosten widerspiegelt, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes darauf achten, möglichst langlebige Produkte zu kaufen." Besonders bei nur kurzzeitig genutztem Elektro-Spielzeug sollten Eltern prüfen, ob der Kauf notwendig sei.

Öko-Design von Elektro- oder Elektronikgeräten voranbringen

Defekte Elektro- oder Elektronikgeräte wurden früher noch zur Reparatur gegeben. Diese Angebote gibt es inzwischen immer weniger und die Geräte werden viel zu früh zu Abfall. Der Kauf eines neuen Produkts belastet nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Umwelt. "Ich setzte mich dafür ein, dass bei der Herstellung von Elektro- oder Elektronikgeräten auch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit oder Recyclingfähigkeit verpflichtend vorgeschrieben werden. Solche Anforderungen an das Öko-Design von Produkten müssen auf EU-Ebene vorangetrieben werden", betonte Ministerin Heinen-Esser.

Rückgabe von Altgeräten auch über den Handel möglich

Wenn ein elektrisches Gerät tatsächlich als Abfall entsorgt werden muss, haben die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur die Möglichkeit, den Elektro-Schrott bei der Kommune abzugeben. Seit drei Jahren sind auch die großen Händler von Elektro- und Elektronikgeräten dazu verpflichtet, kostenlos Altgeräte zurückzunehmen. Beim Kauf eines neuen Produkts muss der Verkäufer ein vergleichbares Altgerät zurücknehmen. Auch ohne Kauf einer neuen Ware sind die großen Händler dazu verpflichtet, Kleingeräte kostenlos zurückzunehmen.

Diese Pflichten hat auch der Online-Handel, über den Elektro- und Elektronikgeräte in erheblichem Umfang bezogen werden. Ministerin Heinen-Esser: "Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wissen gar nicht, dass sie Altgeräte im Handel kostenlos zurückgeben können. Der Handel sollte seiner gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht nicht nur zur Rücknahme, sondern auch zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher nachkommen."

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darauf achten, ihre Altgeräte ausschließlich den Kommunen, dem Handel oder den Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten zu überlassen. Nur wenn die Altgeräte bei Kommunen, dem Handel oder den Herstellern abgegeben werden, besteht die Möglichkeit, dass die Altgeräte in dafür zugelassenen Anlagen hochwertig behandelt werden. Gefährliche Stoffe werden entfernt und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen.

Land und Kommunen wollen Erfassung von Altgeräten weiter verbessern

Über die Kommunen werden die größten Mengen an Altgeräten zurückgenommen. Derzeit führt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) eine Untersuchung bei den Kommunen durch. Die Ergebnisse sollten Mitte 2019 in einem Fachbericht des LANUV veröffentlicht werden, zusammen mit Empfehlungen für die Rücknahme von Altgeräten. Ab 2019 müssen erheblich mehr Altgeräte über die offiziellen Kanäle erfasst werden als in der Vergangenheit. Bisher galt eine Erfassungsquote von 45 Prozent der in Verkehr gebrachten Menge, die in Deutschland knapp erreicht wurde. Ab 2019 erhöht sich die Quote laut EU-Richtlinie auf 65 Prozent.