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Geflügelpest: amtlicher Verdachtsfall in Geflügelhaltung im Kreis Paderborn

Geflügelpest: amtlicher Verdachtsfall in Geflügelhaltung im Kreis Paderborn

Seit dem 16.11.2021 besteht der Verdacht des Ausbruchs der Tierseuche in einem Mastputenbetrieb im Landkreis Paderborn. Der Betrieb wurde vorsorglich gesperrt und alle erforderlichen Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen veranlasst. Die Bestätigung und Bestimmung des Virus-Subtyps durch das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) steht noch aus.

17.11.2021

Die hochpathogene Geflügelpest hat Nordrhein-Westfalen bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr erreicht.

Seit dem 16.11.2021 besteht der Verdacht des Ausbruchs der Tierseuche in einem Mastputenbetrieb im Landkreis Paderborn. Der Betrieb wurde vorsorglich gesperrt und alle erforderlichen Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen veranlasst. Die Bestätigung und Bestimmung des Virus-Subtyps durch das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) steht noch aus. Zur Koordinierung und Abstimmung weiterer Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium das Landestierseuchenkontrollzentrum (LaTiKo) einberufen.

"Die Geflügelhalter in Nordrhein-Westfalen müssen jetzt noch wachsamer sein", appelliert Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann. "Nur konsequent eingehaltene Biosicherheitsmaßnahmen können Hausgeflügelbestände effektiv vor einer Eintragung des Erregers schützen." In einer heutigen Telefonkonferenz mit der Geflügelwirtschaft, den Landkreisen und dem LANUV appellierte der Staatssekretär an die Branche, alles dafür zu tun, eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern. So sollten der Direktverkauf an Tierhalter sowie Transporte in diesen Zeiten aus Vorsorgegründen eingeschränkt werden.  

Zu den Maßnahmen gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden. Bürgerinnen und Bürger werden darüber hinaus gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt zu melden. 

Deutschland und Europa erlebten zwischen Oktober 2020 und April dieses Jahres eine schwere Geflügelpest-Seuchenlage. Nach einem kurzfristigen Rückgang von Fällen und Ausbrüchen in den Sommermonaten werden seit Mitte Oktober in Deutschland wieder vermehrt Geflügelpest-infizierte Wildvögeln in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern gefunden. In Nordrhein-Westfalen konnte in den vergangenen Wochen der Virus bisher nicht nachgewiesen werden. Aus Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachen wurden bereits Ausbrüche der hochansteckenden Geflügelseuche auch in Hausgeflügelbeständen gemeldet.  

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat das Friedrich-Loeffler-Institut am 26.10.2021 seine Risikoeinschätzung zum Auftreten der Geflügelpest in Deutschland aktualisiert. Demnach wird das Risiko des Eintrags der Erkrankung in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen als hoch eingestuft. Nicht nur aufgrund der aktuellen Verdachtsfälle der Virusinfektion gilt die Risikoeinschätzung und die sich daraus ergebenden Handlungsempfehlungen auch für hiesige Geflügelhalter.

Hintergrund:

Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza. Sie wird durch sehr virulente (hochpathogene) Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Für den Menschen besteht nur bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel die Gefahr einer Ansteckung. 

Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet - teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen. 

Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft. Die Grundlage für Präventions- und für Bekämpfungsmaßnahmen ist die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest.