Geflügelpest H5N8: Umweltministerium lockert Aufstallfplicht
Entscheidung liegt nun bei den Kreisen und kreisfreien Städten
Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat die Landesvorgaben für die Aufstallung von Geflügel aufgehoben. Die Entscheidung, ob in einzelnen Regionen Geflügel weiterhin eingesperrt bleibt, liegt nun bei den Kreisen und kreisfreien Städten im Land. Das Ministerium rät deshalb Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern, sich bei Fragen an die zuständigen lokalen Ämter zu wenden. Alle Halterinnen und Halter von Geflügel im Land sind nach wie vor zur größten Sorgfalt bei der Hygiene aufgerufen. Unabhängig von einer Aufstallung bietet die konsequente Beachtung der Hygienemaßnahmen den besten Schutz vor einer Einschleppung der Geflügelpest in Beständen mit gehaltenen Vögeln. Dies gilt für kommerzielle und Hobby-Haltungen gleichermaßen. Die Meldungen über neue Fälle bei Wildvögeln und auch Hausgeflügel außerhalb Nordrhein-Westfalens zeigen, dass das Geflügelpest-Virus H5N8 immer noch vorhanden ist und auch jederzeit wieder aktiv werden kann.
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