Gemeinsames Vorgehen bei der Anpassung der Schalenwildbestände
Umweltministerium, Waldbesitzer und Jagdbeteiligte schließen auch im Kreis Siegen-Wittgenstein Vereinbarung
Hirsche und Rehe gehören zum Wald dazu. Um die Wälder in NRW auf Dauer zu erhalten, werden die Wildbestände alljährlich nach den Vorgaben des Jagdgesetzes durch Jägerinnen und Jäger reguliert. Offenbar wurde aber mancherorts die Anzahl des Wildes in den Wäldern Nordrhein-Westfalens unterschätzt. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sowie Landwirtinnen und Landwirte klagen besonders über zunehmenden Schäden durch Hirsche und Wildschweine. Hauptursache dafür ist die anhaltend milde Witterung der vergangenen Jahre, die für zusätzlichen Nachwuchs bei den Wildtieren sorgt. "Durch die milden Winter und trockenen Frühjahre vermehren sich die Tiere stärker als früher und finden einen gedeckten Tisch vor", sagte Umweltminister Johannes Remmel. Das Ministerium hatte deshalb bereits im vergangenen Winter zu einer verstärkten Bejagung von Wildschweinen aufgerufen, weil diese überall im Lande Wiesen und sogar Sportanlagen und Gärten umgewühlt haben. "Entlastungen für die Wälder und die Landwirtschaft lassen sich nur durch eine großflächige Abstimmung von Maßnahmen erreichen", ergänzte der Minister weiter. "Hierzu gibt es bereits gute Ansätze in verschiedenen Regionen des Landes". Bereits im November 2015 war es in einem Pilotprojekt in der Hegegemeinschaft Egge-Süd zu einer Einigung über die Anpassung des Rotwildbestandes gekommen. Ziel ist, den überhöhten Wildbestand in einem Zeitraum von drei Jahren auf eine Dichte von fünf bis sechs Tieren je Quadratkilometer Waldfläche - und damit an die Lebensraumkapazitäten anzupassen. Zum damaligen Zeitpunkt streiften doppelt so viele Hirsche durch die Wälder der Egge und suchten in großen Rudeln die Felder der Bauern auf. Nach einer mehrjährigen Diskussion um die Hirschbestände ist es im März 2017 auch im Arnsberger Wald zu einem Durchbruch gekommen. Dieser ist mit seinen großflächigen Wäldern nicht nur Heimat für zahlreiche Rehe und Hirsche, sondern vor allem ein bedeutendes Schutzgebiet und Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten - wie Schwarzstorch, Milan oder Wildkatze. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sowie Jägerinnen und Jäger einigten sich damals darauf, die Wildbestände in den nächsten drei Jahren an die natürlichen Gegebenheiten anzupassen. Insbesondere die aus Asien stammenden Sikahirsche, die seit 100 Jahren im Arnsberger Wald umherstreifen, sind wegen ihrer Ernährungsgewohnheiten für hohe Verbiss-Schäden an den Bäumen verantwortlich. So wurde ermittelt, dass jede vierte Jungpflanze bei den Hauptbaumarten Buche und Fichte jährlich vom Wild verbissen wird; manche so stark, dass sie eingehen oder verkrüppeln. Seltenere Mischbaumarten, wie Kirsche oder Eiche, haben es besonders schwer überhaupt zu überleben. Die Beteiligten verständigten sich damals darauf, den Wildbestand künftig auf 1100 Sikahirsche zu begrenzen. Damit wird im Arnsberger Wald weiterhin das größte Sikawildvorkommen in Deutschland bleiben. Allerdings wird der Wildbestand um die Hälfte verringert. "Dies sind gute Beispiele für eine verantwortungsvolle Jagd", bewertete Minister Remmel die Einigungen. "Besonders erfreut bin ich darüber, dass es gelungen ist, nach Egge-Süd und Arnsberger Wald nun auch im Siegerland eine Einigung herbeizuführen". Am 10. Mai haben sich auch die Jägerinnen und Jäger der Rotwildhegegemeinschaft Siegerland Nord, der Waldbauernverband, das zuständige Regionalforstamt und die zuständigen Rotwildsachverständigen auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. In einem Projektgebiet soll der tragbare Wildbestand anhand eines Lebensraumgutachtens ermittelt werden. Die Koordinierung der notwendigen Revier übergreifenden Bejagungsmaßnahmen erfolgt in einer Steuerungsgruppe unter der Leitung des Kreises Siegen-Wittgenstein. Die Abschussquoten sollen gemeinschaftlich umgesetzt und zentral verwaltet werden. Nach dem Bundesjagdgesetz muss die Hege des Wildes so betrieben werden, dass Wildschäden möglichst vermieden werden. Im geltenden Ökologischen Landesjagdgesetz NRW ist seit 2015 vorgegeben, den Wildbestand so zu bewirtschaften, dass das Ziel, artenreiche, sich natürlich verjüngende Wälder ermöglicht wird. Daneben sind auch die Interessen der Landwirtschaft entsprechend zu berücksichtigen. Um diese Ziele besser zu erreichen, wurden staatliche Vorgaben reduziert und eine Stärkung der Eigenverantwortlichkeit vor Ort ermöglicht. So sollen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sowie Jägerinnen und Jäger in den Regionen künftig enger als bisher zusammenarbeiten, indem sie beispielsweise Wildzählungen gemeinsam durchführen und sich auf Abschussquoten verständigen. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW wird in regelmäßigen Abständen Erhebungen über die Verbissbelastung der Wälder durchführen und die Ergebnisse mit den Waldbesitzern und Jägern diskutieren.
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