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Gewässerbewirtschaftung im Klimawandel: Ministerium und Ruhrverband unterzeichnen Begleitvereinbarungen

Gewässerbewirtschaftung im Klimawandel: Ministerium und Ruhrverband unterzeichnen Begleitvereinbarungen

13.01.2025

Ergänzend zur Änderung des Ruhrverbandsgesetzes vom 4. Dezember 2024 hat das Ministerium mit dem Ruhrverband zwei Begleitvereinbarungen („Wassergüte“ und „Hochwasserrückhaltung“) ausgearbeitet, die am 13.01.2025 im Ministerium durch Unterzeichnung von Minister Oliver Krischer und dem Vorstandsvorsitzenden des Ruhrverbands, Prof. Norbert Jardin, verbindlich abgeschlossen wurden.

Um möglichen Folgen zeitweise geringerer Wasserführung entgegenzuwirken, hat sich der Ruhrverband in der Begleitvereinbarung „Wassergüte“ gegenüber dem Land NRW zu verschiedenen Maßnahmen zur Sicherung der Wasserqualität verpflichtet:

Der Ruhrverband wird zehn Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe zur Behandlung von Mikroschadstoffen ausstatten. Zudem ist eine ökologische Aufwertung von Nebengewässern vorgesehen (Wimberbach/Mühlenbach bei Wickede, Walpke und Hellefelder Bach bei Arnsberg), um die Populationen der Groppe (Cottus gobio) und des Bachneunauges (Lampetra planeri) in der Ruhr zu stützen. Gemeinsam mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) wird der Ruhrverband ein begleitendes Monitoring durchführen, um die Wirksamkeit der vereinbarten Maßnahmen zu dokumentieren.

In der Begleitvereinbarung „Hochwasserrückhaltung“ wird neben der Verbesserung der Klimaresilienz der Talsperren zum anderen auch der Hochwasserschutz gewürdigt. Der Verband verpflichtet sich in der Vereinbarung zur Durchführung weiterer Untersuchungs- und Analysemaßnahmen.

Die Vereinbarungen werden im Ministerialblatt veröffentlicht werden. 

Mit ihrer Unterzeichnung sind nun alle rechtlichen Grundlagen für eine zukunftsfähige Talsperrensteuerung geschaffen, die eine klimaresilientere Wasserversorgung ermöglicht und gleichzeitig dem Schutz von Gewässerökologie und Natur weitreichend Rechnung trägt. Nach zehn Jahren ist eine Evaluierung der Gesetzänderung vorgesehen. Die auf Basis beider Begleitvereinbarungen erlangten Erkenntnisse und Untersuchungsergebnisse werden hierfür die maßgebliche Grundlage sein.

Hintergrund

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 4. Dezember 2024 eine Änderung des Ruhrverbandsgesetzes verabschiedet, die es dem Ruhrverband ermöglicht, die Steuerung seiner Talsperren flexibler an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen. Der Ruhrverband sichert mit dem größten zusammenhängenden Talsperrensystem in Deutschland die Mindestwasserführung in der Ruhr und damit die Wasserversorgung von ca. 4,6 Millionen Menschen. Die Vorgaben, wie viel Wasser die Ruhr an welchem Gewässerquerschnitt mindestens führen muss, regelt das Ruhrverbandsgesetz. Um ausreichende Füllstände in den Talsperren sicherzustellen, hatte das Umweltministerium in den vergangenen Trockenjahren bereits befristet reduzierte Mindestabflüsse durch Einzelfallentscheidung zugelassen.

Mit der Gesetzesänderung hat der Ruhrverband zukünftig die Möglichkeit die Abgabemengen aus den Talsperren abzusenken und so in Trockenzeiten weiterhin ausreichende Füllstände in den Talsperren zu gewährleisten. Hierfür wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabflussmengen an den Pegeln Villigst und Hattingen abgesenkt. Ausgenommen von der Absenkungsmöglichkeit sind die für die Gewässerökologie besonders sensiblen Monate April, Mai und Juni.