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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Gute Mobilität in Stadt und Land: Verkehrsministerium setzt sich für neue Schienenprojekte im Raum Köln-Bonn, im Rheinischen Revier und in Münster ein

09.03.2022

Land spricht Unterstützung für das Seilbahn-Projekt in Bonn aus

Das Land setzt alles daran, den öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen attraktiver und leistungsfähiger zu machen – in den Städten und im ländlichen Raum. Auf Initiative des Verkehrsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Verkehrsausschuss am 9. März 2022 weitere wichtige Schienenprojekte in den ÖPNV-Bedarfsplan und den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan aufgenommen.

Damit stellt das Land die notwendigen Weichen zur Realisierung der folgenden Projekte:

• Eine neue Stadtbahnlinie zwischen Bonn – Niederkassel und Köln inklusive der Verlängerung der Stadtbahnlinie 7
• Erstmalig in Nordrhein-Westfalen in dieser Art: eine Seilbahn-Verbindung in der Bundestadt Bonn
• Die Reaktivierung der Bahnstrecke Linnich – Hückelhoven-Baal
• Der Ausbau des Gleises 20 am Hauptbahnhof Münster

„Um das Klima zu retten, müssen wir unser Mobilitätsverhalten ändern – und die große Mehrheit der Menschen ist dazu bereit“, so Verkehrsministerin Ina Brandes. „Es braucht überzeugende Angebote, um den Umstieg vom Auto in die Bahn einfacher zu machen. Mit vier wichtigen Projekten werden wir die Mobilität in Nordrhein-Westfalen weiter verbessern: Eine neue Stadtbahnlinie stärkt die Verkehrsachse zwischen den Metropolen Köln und Bonn und bindet rechtsrheinische Ortschaften besser an. Der neue Lückenschluss zwischen Linnich und Baal hilft beim Strukturwandel im Rheinischen Revier und leistet einen Beitrag zu mehr Wachstum und Beschäftigung in der Region. Und mit dem Gleisausbau am Hauptbahnhof Münster hebeln wir eine ganze Reihe von Verbesserungen im regionalen Bahnverkehr: Züge werden den Knotenpunkt Münster besser und in höherer Taktung anfahren können.“

Darüber hinaus sagt Verkehrsministerin Ina Brandes zum neuen Seilbahn-Projekt in Bonn: „Seilbahnen boomen weltweit und sind in Metropolen eine gute Ergänzung zu Bus und Bahn: Daher unterstützt das Land gerne die Umsetzung einer neuen Seilbahn-Verbindung in der Bundesstadt.“

Zu den Projekten:

Stadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln inklusive der Verlängerung der Stadtbahnlinie 7
Die Stadt Köln, die Bundesstadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis planen gemeinsam das Stadtbahnprojekt, das den Neubau einer rechtsrheinischen Stadtbahnverbindung zwischen Köln und Bonn über Niederkassel nach dem Vorbild der bestehenden Stadtbahnlinien 16 und 18 (Rheinufer- und Vorgebirgsbahn) umfasst. Dafür soll die bestehende Eisenbahnstrecke der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG) zwischen Mondorf und Lülsdorf für den Stadtbahnbetrieb umgebaut und über drei neue Lückenschlüsse mit dem Kölner und Bonner Stadtbahnnetz verbunden werden. Für die Einbindung in das Kölner Stadtbahnnetz sind sowohl eine neue Rheinbrücke zwecks Verlängerung der Linie 17 von Sürth nach Bonn als auch eine Verlängerung der Linie 7 von Zündorf bis Langel mit einer Verknüpfung in Langel-Süd geplant. Die geschätzten Investitionskosten liegen bei gut 390 Millionen Euro.

Seilbahn Bonn
Die Bundesstadt Bonn plant eine Seilbahn, die den rechtsrheinisch gelegenen Stadtteil Beuel mit dem linksrheinischen Bundesviertel und dem Universitätsklinikum Bonn (UKB) auf dem Venusberg verbindet. Sollte das Vorhaben umgesetzt werden, würde die Seilbahn 17 Stunden am Tag – zwischen 5.00 Uhr und 21.00 Uhr – im 20- bis 24-Sekunden-Takt verkehren. Bei den Netto-Investitionskosten wird mit rund 58 Millionen Euro gerechnet.

Reaktivierung der Bahnstrecke Linnich – Hückelhoven-Baal
Bei der Reaktivierung der Bahnverbindung, die vom Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) in Abstimmung mit dem Kreis Düren und dem Kreis Heinsberg geplant wird, handelt es sich um die Verlängerung der bestehenden Eisenbahnstrecke Düren – Jülich – Linnich (RB 21). Diese soll von Linnich bis Hückelhoven-Baal fortgesetzt werden. Dadurch wird eine attraktive Querverbindung zwischen den beiden Hauptstrecken Köln – Aachen sowie Aachen – Mönchengladbach – Düsseldorf/Duisburg geschaffen. Darum ist die Wiederherstellung der Verbindung für den Kreis Düren und den Kreis Heinsberg von besonderer verkehrlicher Bedeutung. Die Kosten für die Reaktivierung werden derzeit auf gut 36 Millionen Euro geschätzt.

Ausbau des Gleises 20 am Hauptbahnhof Münster
Durch den Ausbau des Gleises 20 und der Errichtung eines zusätzlichen Bahnsteigs in Münster wird die Kapazität des gesamten Hauptbahnhofs erhöht. Das auszubauende Gleis kann von Norden insbesondere von der RB 67 (Warendorf/Bielefeld) kreuzungsfrei genutzt werden. Aus südlicher Richtung kann das Gleis von den Zügen der Westfälischen Landes-Eisenbahn (WLE)-Strecke (Sendenhorst – Münster) angefahren werden. Die Strecke der WLE soll reaktiviert werden, die Planungen hierzu laufen bereits. Durch den Ausbau des Gleises 20 in Münster werden andere Gleise entlastet und zusätzliche Möglichkeiten für Züge aus Essen (RB42) und Dortmund (RRX) geschaffen. Die Gesamtkosten der Maßnahme der DB Netz AG betragen rund 9,3 Millionen Euro.

Eine Entscheidung über die Förderfähigkeit der vier Vorhaben fällt nach Abschluss der Planungen und auf Grundlage eines Finanzierungsantrags. Im Falle einer Zuwendung könnten die ersten drei Projekte über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit einem Fördersatz von 95 Prozent finanziell unterstützt werden. Der Ausbau des Gleises 20 am Hauptbahnhof in Münster soll als Investitionsmaßnahme im besonderen Landesinteresse gemäß §13 ÖPNVG gefördert werden.

Hintergrund:
Das Land arbeitet mit dem so genannten ÖPNV-Bedarfsplan. Dieser Plan umfasst die langfristige Planung des streckenbezogenen Aus- und Neubaus der Schieneninfrastruktur für zuwendungsfähige Ausgaben von mehr als fünf Millionen Euro. Aktuell erarbeitet das Verkehrsministerium ein multimodales Landesverkehrsmodell (LVM), das in diesem Jahr abgeschlossen werden soll. Nicht nur die Entwicklung der Fahrgastzahlen durch die Pandemie, sondern auch Parameter wie die weitere Bevölkerungsentwicklung fließen in das LVM ein. Auf dessen Grundlage entsteht der neue ÖPNV-Bedarfsplan, der voraussichtlich ab 2023 erscheinen soll. Damit auch in der Zwischenzeit neue Ausbaumaßnahmen in den ÖPNV-Bedarfsplan aufgenommen werden können, hat das Land eine Übergangsregelung geschaffen, um dringende, wirtschaftlich sinnvolle und erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV voranzubringen.