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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Halbzeit-Bilanz zu Schwerpunktkontrollen der Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen

24.11.2020

Bei den Kontrollen zur Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), in Bahnhöfen und auf Bahnsteigen haben Verkehrsunternehmen und Ordnungsbehörden am Dienstag (24. November) nach rund fünf Stunden 425 Menschen ohne Maske angetroffen. Ziel der gemeinsamen Aktion von SPNV-Aufgabenträgern, Deutscher Bahn AG und Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie kommunalen Ordnungsämtern und Bundespolizei ist es, Fahrgäste für das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung zu sensibilisieren.

„Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist ein Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Die Maske ist in der Bahn das wirksamste Mittel gegen das Corona-Virus. Deshalb müssen wir uns alle an die Regel halten. 425 Menschen ohne Maske in Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und in Zügen zeigen, dass es immer noch nötig ist, an die Solidarleistung zu erinnern, die Maske zu tragen. Herzlichen Dank an alle Beteiligten, die mit ihrer Arbeit heute dazu beigetragen haben, dass Bahnfahren eine sichere Sache bleibt“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Wie viele Bußgeldverfahren eingeleitet werden, kann erst nach einer abschließenden Bilanz ermittelt werden. Die Schwerpunktkontrollen dauern bis zum Nachmittag.

Die Einhaltung der Maskenpflicht wurde bereits bei einer landesweiten Kontrollaktion am 24. August überprüft. Anschließend gab es immer wieder lokale Schwerpunktkontrollen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR), des Nahverkehrs Rheinland (NVR) und des Nahverkehrs Westfalen-Lippe (NWL), etwa an den Bahnhöfen in Recklinghausen, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Hagen, Neuss, Düren, Horrem, Köln, Troisdorf, Siegburg, Hamm, Paderborn, Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Minden, Bad Oeynhausen und Altenbeken. Zudem organisieren Städte, Gemeinden und Verkehrsunternehmen in Eigenregie fortlaufend Kontrollen in Bussen und Straßenbahnen. Außerdem werden zusätzliche Mitarbeiter bei der Deutschen Bahn zur Maskenkontrolle eingesetzt.