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Hygiene-Ampel mit Verabschiedung des ersten Entfesselungspaketes aufgehoben

Hygiene-Ampel mit Verabschiedung des ersten Entfesselungspaketes aufgehoben

Der Landtag hat das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz aufgehoben und damit die sogenannte Hygiene-Ampel abgeschafft. Sie hatte sich als schlecht umsetzbar und zu bürokratisch erwiesen und besonders handwerklich arbeitende Betriebe benachteiligt. Für Mitte April hat Verbraucherschutzministerin Schulze Föcking alle Beteiligten zu einem Runden Tisch für eine praktikable und übersichtliche Verbraucherinformation bei der Lebensmittelhygiene eingeladen.
22.03.2018
Ministerin Schulze Föcking lädt Mitte April zu einem runden Tisch Verbraucherinformation

Der Landtag hat am Mittwoch das "Gesetz zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen" (Entfesselungspaket I) in zweiter Lesung verabschiedet. Damit wurde unter anderem auch das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz, die sogenannte Hygiene-Ampel, aufgehoben. Es hatte sich in der Umsetzung als verfehlt, schlecht umsetzbar und zu bürokratisch herausgestellt, zudem insbesondere handwerklich arbeitende Unternehmen benachteiligt. Für Mitte April hat Verbraucherschutzministerin Christina Schulze Föcking alle Beteiligten zu einem runden Tisch eingeladen, bei dem die Vorstellungen für eine praktikable und übersichtliche Verbraucherinformation auf freiwilliger Basis ausgetauscht werden sollen. Das Umweltministerium hat hierzu bereits eine Reihe von Gesprächen für die Entwicklung eines praxistauglicheren Modells zur Verbraucherinformation geführt. Eingeladen zum runden Tisch Mitte April ins Verbraucherschutzministerium sind alle Wirtschaftsbeteiligten, die Berufsverbände der Lebensmittelkontrolleure und -chemiker sowie der Tierärzte, die kommunalen Spitzenverbände und Verbraucherorganisationen. Alle Teilnehmer sind aufgefordert, Ideen für eine neue Regelung zur Verbraucherinformation einzubringen. Auch die Bundesregierung hegt vergleichbare Pläne. Ebenso wie in Nordrhein-Westfalen sollen nach dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung Regelungen geschaffen werden, die eine übersichtliche und eindeutige Verbraucherinformation zu Hygiene und Lebensmittelsicherheit gewährleistet und den Betrieben auf freiwilliger Basis die Möglichkeit bietet, die Kontrollergebnisse darzustellen. "Insofern leisten wir in Nordrhein-Westfalen Vorarbeit für ein praxistaugliches Modell zur Verbraucherinformation, das auch bundesweit für Verbraucherinnen und Verbraucher, Lebensmittelbetriebe und die amtliche Lebensmittelüberwachung von Nutzen sein kann", sagt Schulze Föcking.