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Internetveröffentlichung von Antragsunterlagen: Sensible Daten von Industrieanlagen im Rahmen von Genehmigungsverfahren müssen nicht mehr im Internet veröffentlicht werden

Internetveröffentlichung von Antragsunterlagen: Sensible Daten von Industrieanlagen im Rahmen von Genehmigungsverfahren müssen nicht mehr im Internet veröffentlicht werden

Das NRW-Umweltministerium hat den Erlass der Vorgängerregierung aufgehoben, der die Genehmigungsbehörden verpflichtet hatte, Antragsunterlagen immissionsschutzrechtlicher Verfahren im Internet zu veröffentlichen. Er wird durch eine neue Regelung ersetzt, die berechtigten Anwohnerinteressen und wirtschaftlichen Interessen gleichermaßen gerecht wird. Große Unternehmen hatten um ihre Betriebsgeheimnisse gefürchtet und vor Sabotageakten gewarnt.
31.08.2017
Seit 2014 enthalten die Gesetze für Verwaltungsverfahren eine Regelung, dass Unterlagen zur Genehmigung von Industrieanlagen nicht nur öffentlich auszulegen, sondern auch frei verfügbar im Internet zu veröffentlichen sind. Per Erlass vom März 2015 hatte das NRW-Umweltministerium der Vorgängerregierung verfügt, dass diese allgemein geltende gesetzliche Regelung auch auf die öffentliche Auslegung von Unterlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz anzuwenden ist. Darunter fielen dann zum Beispiel Anlagen der Chemieindustrie, in denen auch mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird und besondere Sicherheits- und Produktionsverfahren zum Einsatz kommen. "Uns haben viele Bedenken von Wirtschaftsverbänden und großen Unternehmen erreicht, die ernst zu nehmen sind", sagte Umweltministerin Christina Schulze Föcking. "Durch die weltweite Verfügbarkeit von Informationen im Internet ist ein erheblicher Abfluss von Know-How zu befürchten, auch jenseits des Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Es ist zudem befürchten, dass die Gefahr für Sabotageakte oder terroristische Anschläge steigen könnte, wenn konkrete Angaben zu Anlagen, die zum Beispiel mit gefährlichen Stoffen arbeiten, einfach im Internet abrufbar sind. Deshalb haben wir den Erlass vom März 2015 aufgehoben." Damit setzt die Ministerin ein konkretes Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Dort heißt es wörtlich: "Wir unterstützen Industrie und Anlagenlieferanten beim Schutz ihres Know-hows vor dem Einblick ihrer globalen Wettbewerber und beim Schutz der Integrität von Industrieanlagen. Detaillierte Genehmigungsunterlagen aus umweltrechtlichen Verfahren, die Prozesse, Anlagen, Produkte und detaillierte Standortangaben zeigen, sind sensible und sicherheitsrelevante Dokumente. Der Erlass zur Veröffentlichungspflicht von Antragsunterlagen immissionsschutzrechtlicher Verfahren im Internet wird aufgehoben und durch eine Regelung ersetzt, die berechtigten Anwohnerinteressen und wirtschaftlichen Interessen gleichermaßen gerecht wird."