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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Kostenfreie Mietfahrzeuge für den Weg zur Arbeit: Landesregierung startet Sofortprogramm für bessere Mobilität von Klinikpersonal - Informationen gibt es auf www.mobil.nrw/mietfahrzeugprogramm

26.03.2020

Menschen, die in Kliniken arbeiten, müssen weiter mobil bleiben und zur Arbeit kommen. Deswegen stellt das Land Nordrhein-Westfalen für Krankenschwestern, Krankenpfleger und alle anderen Beschäftigten in Akutkrankenhäusern, in denen Corona-Patienten behandelt werden, kostenfrei Mietfahrzeuge zur Verfügung. Im Rahmen eines Sonderprogramms steht dafür eine Million Euro zur Verfügung.

„Mir ist wichtig, dass wir gerade die Menschen unterstützen, die aktuell für uns alle an ihre Grenzen gehen. In den Akutkrankenhäusern stehen die Beschäftigten in vorderster Linie. Mit unserem Sonderprogramm unterstützen wir die Beschäftigten in den Krankenhäusern, die kein Auto haben und die mit dem Zug kaum oder gar nicht mehr zur Arbeit kommen, weil das Angebot im Nahverkehr ausgedünnt ist“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Das Programm zur Bereitstellung kostenloser Mietfahrzeuge startet am Mittwoch, 01. April, und läuft vorerst bis zum 31. Mai 2020.

Wer kann das Angebot nutzen?

• Beschäftigte in Akutkrankenhäusern, die von Einschränkungen im Nahverkehr betroffen sind und kein eigenes Auto für den Weg zur Arbeit zur Verfügung haben.

• Für die Nutzung des Angebots füllen die Beschäftigten ein einseitiges Formular aus. Weitere Hinweise finden Sie auf unserer Infoseite zum Sonderprogramm.

• Die Leitung des Krankenhauses bestätigt auf diesem Formular, dass der/die Beschäftigte das Angebot in Anspruch nehmen darf.

• Mit dem Formular kann man das Mietfahrzeug direkt beim Verleiher anmieten.

Um die Abrechnung müssen sich die Krankenhausbeschäftigten nicht kümmern. Das übernimmt der Autoverleiher direkt mit der Bezirksregierung Münster, die dieses Programm zentral fürs ganze Land betreut.


Für Autovermieter: Antrag auf Teilnahme am Programm

Damit möglichst viele Mietfahrzeuge für das kostenlose Angebot zur Verfügung stehen, sollen Autovermieter ihren Antrag auf Teilnahme am Programm bis spätestens Sonntag, 29. März um 24:00 Uhr bei der Bezirksregierung Münster stellen. 

Grundsätzlich können alle Autovermietungen mitmachen, die einen Zuschlag auf ihren Antrag erhalten. Voraussetzung ist, dass Autovermieter flächendeckend Niederlassungen in Nordrhein-Westfalen haben, Leihwagen zur Verfügung stellen können und sich verpflichten, Leihwagen zu den festgelegten Förderbestimmungen an berechtigtes Klinikpersonal zu verleihen.


Förderbestimmungen

1. Die Kosten pro Leihwagen betragen maximal 400 € pro Monat (brutto).

2. Versicherungsschutz (Haftpflicht und Kasko) mit einer Eigenbeteiligung des Fahrzeugführers in Höhe von höchstens 175 € ist eingeschlossen.

3. Die Kilometerbegrenzung beträgt mindestens 125 km pro Tag.

4. Keine zusätzlichen Kosten für Jungfahrer

5. Treibstoffkosten sind vom Nutzer selbst zu tragen.

6. Der berechtigte Anspruch auf die Nutzung eines Leihwagens erfolgt mit der Arbeitgeberbescheinigung. Der Link zur Bescheinigung steht auf unserer Infoseite zum Sonderprogramm bereit.