Verkehrsminister Hendrik Wüst hat Förderbescheide für nicht bundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) in Höhe von insgesamt knapp 1,4 Millionen Euro an vier Eisenbahnunternehmen übergeben. Empfänger sind die LWS Lappwaldbahn Service GmbH Weferlingen, der Rheinhafen Krefeld, die Gelsen-Log. GmbH und die Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH. Die Förderung der NE-Bahnen hatte die Landesregierung im vergangenen Jahr wieder eingeführt.
„Mit der Förderung der NE-Bahnen schließen wir Industrie- und Gewerbegebiete sowie Häfen an die Hauptstrecken der Bahn an. Die Anbindung auf der letzten Meile bringt mehr Güter von der Straße auf die Schiene“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst bei der Bescheidübergabe. Durch die geförderten Maßnahmen werden voraussichtlich mehr als 70.000 Lkw-Fahrten pro Jahr vermieden.
Gefördert werden vorrangig Investitionen in den Erhalt und die Erneuerung von überwiegend für den Güterverkehr genutzten Schienenstrecken sowie Abfertigungs- und Verladeeinrichtungen der NE-Bahnen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Infrastrukturen für alle Eisenbahnen zugänglich – also öffentliche Infrastrukturen – sind. Insgesamt sechs Millionen Euro stellt die Landesregierung hierfür in diesem Jahr bereit.
Die Empfänger:
Die Gelsenkirchener Logistik-, Hafen- und Servicegesellschaft (Gelsen-Log.) hat einen Bescheid über rund 597.000 Euro erhalten. Von dem Geld sollen überwiegend Schienen und Gleisschwellen erneuert werden. „Die vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten Investitionen zur Erneuerung unseres Gleisnetzes sind ein wichtiger Baustein, um die Wettbewerbsfähigkeit des multimodal angebundenen Hafenstandorts Gelsenkirchen nachhaltig sicherzustellen und die Betriebssicherheit langfristig zu erhalten“, sagte Bernd Mensing, Geschäftsführer Gelsen-Log. „Wir freuen uns, mit den umfangreichen Investitionen in unsere Gleisinfrastruktur dazu beizutragen, dass wir das absehbar steigende Umschlagsvolumen zunehmend und auch weiter über die Schiene abwickeln können, um so den Straßenverkehr sowie die Umwelt signifikant zu entlasten. Rund 32.000 Lkw-Fahrten können so über die Schiene abgewickelt beziehungsweise vermieden werden.“
Der Rheinhafen Krefeld hat im vergangenen Jahr bereits Landesfördermittel in Höhe von rund 1,025 Millionen Euro erhalten. Mit den jetzigen beiden Förderbescheiden über insgesamt 473.700 Euro stehen ihm nun rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Damit werden Erhaltungs- beziehungsweise Erneuerungsinvestitionen auf Gleisabschnitten getätigt. So können voraussichtlich rund 23.000 Lkw-Fahrten vermieden werden. „Mit den Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen ist wieder eine zukunfts- und bestandssichernde Erneuerungsplanung möglich“, so Elisabeth Lehnen, Geschäftsführerin Rheinhafen Krefeld.
Rund 168.750 Euro erhielten die Neuss-Düsseldorfer Häfen (NDH). Gefördert wird der Ersatz eines Bahnübergangs und der dazugehörigen Lichtzeichenanlage am Bahnübergang Fallhammer im Hafen Düsseldorf. „Für den Gütertransport benötigen wir alle Verkehrsträger“, sagte Sascha Odermatt, Geschäftsführer der NDH. „Besonders im letzten Jahr haben wir durch die lange Niedrigwasserphase erlebt, wie wichtig eine leistungsfähige Infrastruktur auch für die NE-Bahnen ist. Ohne die Landesförderung könnten wir diese Investitionen nicht in vertretbarer Zeit leisten.12.510 Lkw-Fahrten können durch die Maßnahme vermieden werden.“
Die LWS Lappwaldbahn Service (LWS) Weferlingen hat einen Förderbescheid über 148.420 Euro entgegengenommen. Gefördert wird der Ersatzneubau des Umfahr- und Ladegleises im Bahnhof Dörenthe auf nordrhein-westfälischem Gebiet. Die Ladestelle Ibbenbüren-Dörenthe soll reaktiviert und unter anderem für den Holzumschlag genutzt werden. „Die Wiederherstellung der Ladestelle gemeinsam mit der noch anstehenden Ertüchtigung der Gleisanlagen im benachbarten Hafen Ibbenbüren-Dörenthe ist ein wichtiger Beitrag, auch im nördlichen Münsterland eine Nutzung der Schiene für den Transport von Gütern wieder langfristig sicherzustellen. Bis zu 4200 Lkw-Transporte sollen dann künftig auf der Schiene abgewickelt werden“, so Klemens Palt, Prokurist und Leiter Infrastruktur der LWS.
Hintergrund: Die Bundesförderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) in Höhe von maximal 50 Prozent für Ersatzinvestitionen wird vom Land auf maximal 90 Prozent aufgestockt. Die Bundesförderung bei den NE-Bahnen sieht nur die Förderung von Ersatzinvestitionen vor. Das Land fördert zudem den Erhalt und die Erneuerung der Infrastrukturen mit einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent.
Bilder zum Download stehen nach dem Termin unter www.vm.nrw.de zur Verfügung.
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