Verkehrsminister Hendrik Wüst hat Zuwendungsbescheide in Höhe von insgesamt knapp 1,9 Millionen Euro an fünf nicht bundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) übergeben. Empfänger sind die Regionalverkehr Ruhr Lippe (RLG), die Westfälische Landes-Eisenbahn (WLE), die Wanne-Herner Eisenbahn (WHE), die Neuss-Düsseldorfer Häfen (NDH) und die Hafen Berenbusch-Bückeburg GmbH in Niedersachsen, die einen Teil ihrer Schieneninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Minden) betreibt. Die Mittel werden für dringend erforderliche Investitionen zur Ertüchtigung der Infrastrukturen der NE-Bahnen verwendet, wie etwa für den Ersatz von Gleisen und Weichen. Die NE-Förderung hatte die Landesregierung im vergangenen Jahr wiedereingeführt.
„Mit der Förderung der NE-Bahnen schließen wir Industrie- und Gewerbegebiete sowie Häfen an die Hauptstrecken der Bahn an. Die Anbindung auf der letzten Meile bringt mehr Güter von der Straße auf die Schiene“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst bei der Bescheidübergabe. „Nur so kann die Verkehrswende in Richtung Schiene in der Fläche gelingen.“ Durch die geförderten Maßnahmen werden voraussichtlich insgesamt rund 210.000 Lkw-Fahrten pro Jahr vermieden.
Gefördert werden vorrangig Investitionen in den Erhalt und die Erneuerung von überwiegend für den Güterverkehr genutzten Schienenstrecken sowie Abfertigungs- und Verladeeinrichtungen der NE-Bahnen. Voraussetzung für die Förderung ist beispielsweise, dass die Infrastrukturen für alle Eisenbahnen zugänglich – also öffentliche Infrastrukturen – sind.
Die Empfänger:
Die Wanne-Herner Eisenbahn (WHE) hat eine Landeszuwendung in Höhe von rund 728.000 Euro erhalten. Insgesamt transportiert die WHE rund 3,5 Millionen Tonnen über ihre geförderten Schieneninfrastrukturen. Rund 2,9 Millionen Tonnen entfallen auf den kombinierten Verkehr und stellen somit aktive Verkehrsverlagerungen auf die Schiene dar – das sind rund 100.000 vermiedene Lkw-Fahrten im Jahr. „Infrastrukturerhalt und Infrastrukturausbau sind unverzichtbar für leistungsfähige Transportlösungen sowie zur Kombination beziehungswiese Verlagerung von Verkehren zu umweltfreundlichen Verkehrsträgern“, sagte Geschäftsführer Mirko Strauss. „Mit dem NE-Förderungsprogramm des Landes NRW gestaltet das Land aktiv diesen Prozess.“
Die Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) kam als Geschäftsführungsgesellschaft für die Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG) und die Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) zur Bescheidübergabe ins Verkehrsministerium. Geschäftsführer André Pieperjohanns nahm die beiden Förderbescheide in Höhe von mehr als 750.000 Euro entgegen. Bereits 2018 hatten beide NE-Bahnen schon Landeszuschüsse in Höhe von insgesamt rund 1,2 Millionen Euro erhalten. „Die Förderung durch das Land NRW entlastet die Gesellschafter der WLE und RLG, die in der Vergangenheit aus eigenen Mitteln die Schieneninfrastruktur stark unterstützt haben“, sagte Pieperjohanns. Durch die Investitionen können voraussichtlich knapp 97.000 Lkw-Fahrten pro Jahr vermieden werden.
Ein Förderbescheid ging auch nach Niedersachsen. Im Bereich Schienengüterverkehr der NE-Bahnen fördern sowohl Nordrhein-Westfalen als auch Niedersachsen die Investitionen der NE-Bahnen in Erhalt und Ersatz, aber auch in Ausbau und Erneuerung. So erhielt der Hafen Berenbusch-Bückeburg in Niedersachsen einen Bescheid über mehr als 260.000 Euro. Geschäftsführer Reiner Wilharm nahm ihn in Empfang. Rund 100.000 Euro bekommt der Hafen vom Land Niedersachsen. So sollen künftig rund 750 Lkw-Fahrten pro Jahr entfallen.
Sascha Odermatt, Geschäftsführer von den Neuss-Düsseldorfer Häfen, hat einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 147.000 Euro erhalten. Durch die schon seit 2018 mit 240.000 Euro geförderten Baumaßnahmen verbessern sich insbesondere die Vor- und Nachläufe im Bereich der Containerterminals in Neuss und Düsseldorf. Mit dem Geld können nun weitere dringend erforderliche Ersatzinvestitionen vorgenommen werden, sodass etwa 12.500 Lkw-Fahrten im Jahr eingespart werden.
Für die Maßnahmen, die die fünf Eisenbahnunternehmen planen, sind Investitionen zwischen fünf und sechs Millionen Euro erforderlich. Davon übernimmt das Land bis zu 40 Prozent (rd. 1,9 Mio.), der Bund 50 Prozent (rd. 2,5 Mio.) und die NE-Bahnen die verbleibenden zehn Prozent.
Hintergrund: Die Bundesförderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) in Höhe von maximal 50 Prozent für Ersatzinvestitionen wird vom Land auf maximal 90 Prozent aufgestockt. Die Bundesförderung bei den NE-Bahnen sieht nur die Förderung von Ersatzinvestitionen vor. Das Land fördert zudem den Erhalt und die Erneuerung der Infrastrukturen mit einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent.
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