Land stellt fünf Millionen Euro für Frostschäden-Hilfen bereit
Ministerin Schulze Föcking: Unsere Entschädigungsregelung soll die größte Not der Obstbäuerinnen und Obstbauern abmildern
Im Frühjahr 2017 haben Spätfröste einen Großteil der Apfelblüte und die Blüte anderer Obstbaum- und Zierpflanzenkulturen geschädigt. Die Landesregierung hat nun insgesamt fünf Millionen Euro bereitgestellt, um die Obstbauern in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. "Im Gegensatz zu anderen Schadensereignissen sind Frostschäden nicht versicherbar. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Bewältigung von Schäden bei den Obstbäuerinnen und Obstbauern. Aber in dieser besonderen Situation wollen wir ihnen mit einer zusätzlichen Unterstützung zur Seite stehen. Unsere Entschädigungsregelung soll die größte Not abmildern", sagte Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking. Für das Jahr 2018 und für das Jahr 2019 werden insgesamt fünf Millionen Euro bereit gestellt. Die Hilfen betragen maximal 50 Prozent der nachgewiesenen Schäden. Der Höchstbetrag ist auf 150.000 Euro pro Unternehmen begrenzt. Beträge unter 5.000 Euro werden nicht ausgezahlt. Anträge können ab sofort beim Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter gestellt werden.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: