Verkehrsminister Hendrik Wüst hat der Stadt Gelsenkirchen einen Förderbescheid über 264.000 Euro zur Erstellung eines Masterplans Mobilität überreicht. Stadtbaurat Martin Harter nahm den Bescheid entgegen. Das Geld stammt aus dem Programm zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements, das Anfang Juni in Kraft getreten ist. Mit dem neuen Förderprogramm unterstützt die Landesregierung Kommunen und Zweckverbände bei Maßnahmen, um unterschiedliche Verkehrsmittel besser miteinander zu vernetzen. Damit für den Personen- und Güterverkehr ein zukunftsfähiges Mobilitätsangebot geschaffen werden kann, fördert das Land auch die Erstellung von Konzepten und Studien mit konkreter Umsetzungsplanung.
„Die Zukunft der Mobilität liegt in der Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger vor Ort – und das möglichst digital“, sagte Minister Hendrik Wüst bei der Bescheidübergabe. „Deshalb unterstützen wir Kommunen, diese Chancen zu ergreifen, damit die Menschen besser vorankommen.“
Der Masterplan Mobilität in Gelsenkirchen soll in den Jahren 2019 bis 2022 erarbeitet werden. Einbezogen werden nicht nur die klassischen Handlungsfelder wie Straßenverkehr und ÖPNV, sondern auch städtebauliche Aspekte und die Straßenraumgestaltung sowie kommunales, betriebliches und schulisches Mobilitätsmanagement. In dem Masterplan sollen die Handlungsziele und Anforderungen an eine zukunftsfähige vernetzte Mobilität für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren definiert werden.
„Wir befinden uns im Bereich der Mobilität in einer Phase des Umbruchs“, sagte Martin Harter. „Klimaschutzziele, Mobilitätsansprüche und technische Möglichkeiten verändern sich. Der Masterplan Mobilität soll für Gelsenkirchen neue zukunftsfähige und innovative Wege aufzeigen, das Mobilitätsbedürfnis der Menschen erfüllen zu können und gleichzeitig den vielfältigen Anforderungen an den Stadtraum gerecht zu werden.“
Seit 2018 ist Gelsenkirchen Digitale Modellkommune des Landes Nordrhein-Westfalen. Erkenntnisse aus dem Themenschwerpunkt Mobilität sollen ebenfalls in den Masterplan einfließen.
Hintergrund: Die Richtlinie zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements ist unterteilt in vier Fördergegenstände (Mobilitätskonzepte und Studien, Maßnahmen zur Digitalisierung, Mobilstationen und andere Infrastrukturen sowie Mobilitätsmanagement). Die zu fördernden Maßnahmen werden künftig in Jahresprogrammen gebündelt. Interessierte Kommunen können ihre Projektanträge noch bis zum 30. September 2019 bei den jeweiligen Bezirksregierungen einreichen, die auch eine vorherige Beratung anbieten, um eine Förderfähigkeit zu prüfen.
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