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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Landesregierung stärkt Schienengüterverkehr – Land kehrt zur Förderung der nichtbundeseigenen Eisenbahnen zurück

06.02.2018

Mit dem Haushalt 2018 wird erstmalig wieder die Infrastrukturförderung für die nichtbundeseigenen Bahnen (NE-Bahnen) durch das Land aufgenommen. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert diese Schienenwege in diesem Jahr mit zehn Millionen Euro. Die Förderung soll auch in den Folgejahren fortgesetzt werden. Die Förderung des Bundes soll auf 90 Prozent aufgestockt, weitere Maßnahmen mit 75 Prozent gefördert werden. „Wer mehr Güter auf die Schiene bringen will, muss in die entsprechende Infrastruktur investieren. Das tun wir mit dem nun anlaufenden Förderprogramm wieder. Damit sichert das Land indirekt viele nordrhein-westfälische Arbeitsplätze in Unternehmen, die auf das Schienennetz der NE-Bahnen angewiesen sind“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

2012 hat die damalige Landesregierung die Infrastrukturförderung für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen eingestellt. In Folge dessen ist es in den letzten Jahren auf diesen Strecken zu einem beträchtlichen Investitionsstau gekommen. Dieser trifft vor allem den Schienengüterverkehr.

Die rund 70 kommunalen und privaten Eisenbahnunternehmen verfügen allein in Nordrhein-Westfalen über ein Schienennetz von etwa 1.500 Gleiskilometern. Die Bahnen sind sowohl in den Randzonen der Ballungsgebiete als auch in den Ballungsräumen von großer verkehrs- und strukturpolitischer Bedeutung. Eine Vielzahl angeschlossener Produktionsunternehmen ist von der Aufrechterhaltung des Betriebes dieser Bahnen und der damit verbundenen Bedienung der Gleisanschlüsse abhängig.

• Die Schienen der NE sichern die räumliche Erschließung auf der letzten Meile an das Hauptstreckennetz.

• Sie tragen mit einer großen Anzahl von Gleisanschließern flächendeckend zur Sicherung und Weiterentwicklung von zahlreichen Wirtschaftsstandorten bei.

• Sie entlasten die in vielen Regionen überlastete und weder kurz- noch langfristig erweiterbare Straßeninfrastruktur.