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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Landesumweltamt installiert Luftmesscontainer in Lüdenscheid

Landesumweltamt installiert Luftmesscontainer in Lüdenscheid

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen wird in Lüdenscheid Ende Juni einen Luftmesscontainer installieren. Als Standort ist der bereits 2015 genutzte Containerstandort an der Lennestraße 71 vorgesehen.

Aufgrund der Sperrung der Talbrücke Rahmede fließt ein großer Teil des bisherigen Verkehrs von der A45 durch die Stadt Lüdenscheid und verursacht dort zusätzliche Luftbelastungen. Um das Ausmaß der Luftbelastung ermitteln zu können, hatte die Stadt Lüdenscheid sich an das Umweltministerium gewandt.

03.06.2022

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen wird in Lüdenscheid Ende Juni einen Luftmesscontainer installieren. Als Standort ist der bereits 2015 genutzte Containerstandort an der Lennestraße 71 vorgesehen.

Aufgrund der Sperrung der Talbrücke Rahmede fließt ein großer Teil des bisherigen Verkehrs von der A45 durch die Stadt Lüdenscheid und verursacht dort zusätzliche Luftbelastungen. Um das Ausmaß der Luftbelastung ermitteln zu können, hatte die Stadt Lüdenscheid sich an das Umweltministerium gewandt.

Das in Nordrhein-Westfalen für die Messung der Luftqualität zuständige LANUV hat in den vergangenen Wochen auf der Grundlage einer aktuellen Verkehrszählung der Stadt Lüdenscheid eine Modellierung der Luftschadstoffbelastung vorgenommen. Die Berechnung des LANUV ergibt an der Lennestraße eine Immissionsbelastung für Stickstoffdioxid, die eine sichere Einhaltung des EU-Grenzwert für den Jahresmittelwert in Frage stellt. Um die Situation weiter zu überwachen, sind nun Messungen vorgesehen.

Erforderlich für Luftqualitätsmessungen ist eine sorgfältige Standortwahl, um verlässliche und belastbare Ergebnisse zu erhalten. Die Kriterien für einen zum Vergleich mit den Grenzwerten zum Schutz der menschlichen Gesundheit geeigneten Messstandort ergeben sich aus Anlage 3 der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV). Die Modellergebnisse des LANUV und die Prüfung der Gegebenheiten vor Ort dienen nun als Grundlage für die Aufstellung des Messcontainers.