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Landwirtschaftsministerium unterstützt innovative Projekte in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft – Zweiter Aufruf für Teilnahme am Förderprogramm "Europäische Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit"

Landwirtschaftsministerium unterstützt innovative Projekte in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft – Zweiter Aufruf für Teilnahme am Förderprogramm "Europäische Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit"

Das Landwirtschaftsministerium startet den zweiten Aufruf für innovative Projektanträge im Förderprogramm "Europäische Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP-Agri). Dieses Förderprogramm ist Teil des "NRW-Programms Ländlicher Raum 2014-2020", an dessen Finanzierung sich der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) beteiligt.

26.11.2018

Das Landwirtschaftsministerium startet den zweiten Aufruf für innovative Projektanträge im Förderprogramm "Europäische Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP-Agri). Dieses Förderprogramm ist Teil des "NRW-Programms Ländlicher Raum 2014-2020", an dessen Finanzierung sich der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) beteiligt.

"Mit diesem Programm unterstützen wir spannende Projekte, die auf land-, forst- und ernährungswirtschaftliche Innovationen ausgerichtet sind. Innovative Ideen sollen praxiswirksam werden. Hierfür stehen in dieser Förderperiode bis 2022 noch rund 5,5 Millionen Euro zur Verfügung", sagte Ministerin Ursula Heinen-Esser.
Mit dem Aufruf sollen insbesondere Projekte im Bereich Digitalisierung, Biodiversität, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in der Land- und Forstwirtschaft, Nachhaltige Nutztierhaltung und tiergenetische Ressourcen sowie praxisrelevante Anwendungen für eine nachhaltige Landwirtschaft unterstützt werden. Antragsskizzen müssen bis zum 26. Februar 2019 im Landwirtschaftsministerium eingehen. Die Europäische Kommission verbindet mit dem verstärkten Mitteleinsatz in Innovationsförderungen in der Landwirtschaft die Erwartung, dass die Landwirtschaft auch zukünftig einen wichtigen Beitrag für eine stabile Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln leisten kann. Das muss sie unter großem Anpassungsdruck etwa durch den Klimawandel, den Verlust von Biodiversität und den Ansprüchen der Gesellschaft an die landwirtschaftliche Produktion leisten.
Die Förderung schafft Anreize für eine Zusammenarbeit von landwirtschaftlicher Praxis, Wissenschaft, Beratung oder weiteren Akteuren entlang der gesamten Wertschöpfungskette, die sich in operationellen Gruppen zusammenschließen. Insbesondere Landwirtinnen und Landwirte erhalten in diesem Programm die Chance, ihre Probleme direkt in Forschungsfragen umzusetzen. Probleme aus der Praxis werden in den operationellen Gruppen identifiziert und sollen zur Durchführung von konkreten innovativen Projekten führen.

Die Projektbeteiligten sollen dabei aktiv ihr Wissen und ihre Erfahrungen gleichberechtigt in das Projekt einbringen. Das Ziel sind praxisrelevante Lösungen, von denen auch andere profitieren können. Dafür müssen die Operationellen Gruppen ihre Ergebnisse und Erkenntnisse über das EIP-Netzwerk veröffentlichen.

Hintergrundinformationen

Das Land sieht mit dem Förderprogramm "Europäische Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP-Agri) die Chance, Innovationen im Bereich der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft voranzubringen. Kooperations- und Innovationsbedarf besteht aufgrund der spezifischen Gegebenheiten in Nordrhein-Westfalen insbesondere in den folgenden Themenbereichen, zu denen Projektideen bevorzugt in den Wettbewerb eingebracht werden können:

  • Digitalisierung in der Landwirtschaft In der Digitalisierung sieht das Land eine große Chance zur Lösung aktueller Herausforderungen in der Landwirtschaft. Dabei liegt ein Schwerpunkt im Farmdaten-Management und der verständlichen Darstellung der Daten. Die Auswirkungen auf Beschäftigungszahlen und Agrarstruktur sowie die Datensicherheit muss gleichzeitig mitgedacht werden.
  • Biodiversität: Weiterentwicklung von wettbewerbsfähigen Ackerbau-, Grünland-, Gartenbau- und Dauerkulturbewirtschaftungssystemen insbesondere für ein ressourcenschonendes und effizientes Nährstoff- und Pflanzenschutzmanagement im konventionellen und im ökologischen Landbau sowie den Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität in Agrarlandschaften.
  • Klimaschutz und -anpassung in Land- und Forstwirtschaft Weiterentwicklung von Bewirtschaftungsmethoden im Bereich der Land- und Forstwirtschaft zur Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen.
  • Nachhaltige Nutztierhaltung und tiergenetische Ressourcen Hier besteht die Herausforderung, die wirtschaftlichen Anforderungen des Marktes mit den gesellschaftlich akzeptierten und ökologisch gebotenen Erzeugungsverfahren in Einklang zu bringen. Besonderer Handlungsbedarf ergibt sich in diesem Zusammenhang mit Bezug auf Fragen des Tierschutzes und der Tiergesundheit, Emissionen von Tierhaltungsanlagen und dem Nährstoffmanagement.
  • Praxisrelevante Anwendungen für eine nachhaltige Landwirtschaft Die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards auf allen Stufen der Wertschöpfungskette wird zunehmend zu einem nachgefragtem Qualitätsmerkmal. Im Lebensmitteleinzelhandel und in der Lebensmittel verarbeitenden Wirtschaft wächst seit langem die Zahl von Nachhaltigkeitsstandards, einschließlich Tierschutzstandards.

Auf einer Informationsveranstaltung am 27. November im Landwirtschaftsministerium werden potentielle Antragsstellende über Regelungen zur Förderungen, Fördervoraussetzungen sowie zum Antrags- und Auswahlverfahren informiert. Anmeldungen sind per E-Mail bei Angela Röwer (angela.roewer [at] mulnv.nrw.de (angela[dot]roewer[at]mulnv[dot]nrw[dot]de)) möglich.

Das Verfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe erfolgt anhand von Projektskizzen die Auswahl durch eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der Praxis, Wissenschaft und Verbänden. Die Jury entwickelt eine Rangliste der zu fördernden Projekte, nach der dann die Bewilligungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausgesprochen werden können. Der Aufruf und weitere Informationen zum Antrags- und Auswahlverfahren und zu den Fördervoraussetzungen sind auf der Internetseite unter www.eip-agri.nrw.de veröffentlicht. Hier finden Sie auch Informationen zu den schon laufenden acht Projekten, die sich unter anderem mit dem ressourcenschonenden und nachhaltigen Anbau von Topfpflanzen, Hanf als Zwischenfrucht, Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Gemüseanbau und der Tiergesundheit in der Bio-Schweinehaltung beschäftigen. Die Zusammenarbeit erfolgt in Form sogenannter operationeller Gruppen, die sich für maximal drei Jahre mit der Bearbeitung einer ausgewählten Thematik auseinandersetzen.