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lebensmittelwarnung.de: Erweiterung des Online-Portals warnt nun auch vor gesundheitsschädlichen Bedarfsgegenständen und Kosmetika

lebensmittelwarnung.de: Erweiterung des Online-Portals warnt nun auch vor gesundheitsschädlichen Bedarfsgegenständen und Kosmetika

Das von Bund und Ländern betriebene Internet-Portal www.lebensmittelwarnung.de informiert ab sofort auch über gesundheitsgefährdende kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände wie Kleidung, Schmuck, Spielzeug oder Geschirr. Auswertungen der Lebensmittelüberwachungsbehörden zeigen eine ansteigende Beanstandungsquote bei Bedarfsgegenständen und Kosmetika, während sie im Lebensmittelbereich seit Jahren sinkt.

19.02.2019
Ministerin Ursula Heinen-Esser: Deutliches Plus an Transparenz und Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher

Das von Bund und Ländern betriebene Portal www.lebensmittelwarnung.de informiert ab sofort auch über gesundheitsgefährdende kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände wie Kleidung, Schmuck, Spielzeug oder Geschirr. Darauf weist das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium hin. "Die Erweiterung des Portals bietet ein deutliches Plus an Transparenz und Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher. Während die Anzahl von Beanstandungen im Lebensmittelbereich seit Jahren sinkt, gibt es eine deutlich höhere Beanstandungsquote bei Bedarfsgegenständen und Kosmetika. Dies zeigen statistische Auswertungen der Lebensmittelüberwachung", erklärte Verbraucherschutzministerin Heinen-Esser.

Zum Beispiel werden viele Lederprodukte mit Chromverbindungen gegerbt. Bleiben gesundheitsgefährdende Rückstände davon im Leder und kommt dieses Leder direkt mit der Haut in Kontakt, können Allergien ausgelöst werden. Für Nickelgehalte in Schmuck besteht ein ähnliches Risiko. "Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel sind strengen rechtlichen Regelungen unterworfen. Für deren Einhaltung ist in erster Linie der Hersteller oder Importeur verantwortlich", betonte Ministerin Heinen-Esser.

Werden Grenzwerte gesundheitsgefährdender Stoffe in Bedarfsgegenständen oder kosmetischen Mitteln überschritten, führt das zu einer Beanstandung des Produkts. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden darüber in der Regel über Filialaushänge, Produktrückrufe oder öffentliche Warnungen informiert. Künftig werden solche Meldungen aus allen Bundesländern über einen längeren Zeitraum zentral im Portal www.lebensmittelwarnung.de veröffentlicht.