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Luftreinhaltung: Land geht in Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Essen und Gelsenkirchen

Luftreinhaltung: Land geht in Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Essen und Gelsenkirchen

Die Landesregierung hat heute Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 15. November 2018 zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Essen und Gelsenkirchen eingelegt. Ein zonenbezogenes Fahrverbot, das Autobahnteilstrecken einbezieht, sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Verkehrsstruktur des Ruhrgebiets. Mit den vorgelegten Maßnahmen könne ein wesentlicher Beitrag zur Senkung der Luftbelastung erreicht werden.

20.12.2018

Die Landesregierung hat heute Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 15. November 2018 zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Essen und Gelsenkirchen eingelegt. Nach Auffassung der Landesregierung kann mit den geplanten und vorgelegten Maßnahmen ein wesentlicher Beitrag zur Senkung der Luftbelastung erreicht werden und sind Fahrverbote angesichts der absehbaren Einhaltung der Grenzwerte unverhältnismäßig.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte mit seinen am 15. November 2018 verkündeten Urteilen das Land dazu verurteilt, in Essen ein zonenbezogenes Fahrverbot einzurichten. Davon soll auch  eine Teilstrecke der Bundesautobahn 40 erfasst werden. Für Gelsenkirchen fordert das Verwaltungsgericht ein streckenbezogenes Fahrverbot. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hatte das Verwaltungsgericht die Berufung zugelassen.

Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, die Luftqualität in den Ballungsräumen und damit den Gesundheitsschutz nachhaltig zu verbessern. Zugleich muss die Mobilität der Menschen sichergestellt werden. Die Bezirksregierungen arbeiten zusammen mit den Kommunen mit Hochdruck an der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne, um die Luftqualitätsgrenzwerte schnellstmöglich einzuhalten. Durch die Betonung der Wahrung der Verhältnismäßigkeit hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil wichtige Hinweise für die Fortschreibung gegeben. Hierbei sind auch die negativen Auswirkungen der Verlagerung des Verkehrs auf Ausweichstrecken zu beachten.

Ministerin Heinen-Esser: "Ein zonenbezogenes Fahrverbot, das auch streckenweise Autobahnen einbezieht, würde einen massiven Eingriff in die Verkehrsstruktur des Ruhrgebiets bedeuten mit erheblichen Auswirkungen für Anwohner, Pendler und die Wirtschaft."