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Luftreinhaltung: Land geht in Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Köln und Bonn

Luftreinhaltung: Land geht in Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Köln und Bonn

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat heute Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. November 2018 zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Köln und Bonn eingelegt. Nach Auffassung der Landesregierung kann mit den geplanten und vorgelegten Maßnahmen ein wesentlicher Beitrag zur Senkung der Luftbelastung erreicht werden. Fahrverbote seien angesichts der absehbaren Einhaltung der Grenzwerte unverhältnismäßig.

05.12.2018

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat heute Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. November 2018 zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Köln und Bonn eingelegt. Nach Auffassung der Landesregierung kann mit den geplanten und vorgelegten Maßnahmen ein wesentlicher Beitrag zur Senkung der Luftbelastung erreicht werden und sind Fahrverbote angesichts der absehbaren Einhaltung der Grenzwerte unverhältnismäßig. Dies soll nun das Oberverwaltungsgericht klären.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte mit seinen am 8. November 2018 verkündeten Urteilen das Land dazu verurteilt, in der Umweltzone Köln weitere Fahrverbote insbesondere für Dieselfahrzeuge anzuordnen und in Bonn streckenbezogene Fahrverbote vorzusehen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hatte das Verwaltungsgericht die Berufung zugelassen.

Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, die Luftqualität in den Ballungsräumen und damit den Gesundheitsschutz nachhaltig zu verbessern. Zugleich muss die Mobilität der Menschen sichergestellt werden. Die Bezirksregierungen arbeiten zusammen mit den Kommunen mit Hochdruck an der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne, um die Luftqualitätsgrenzwerte schnellstmöglich einzuhalten. Durch die Betonung der Wahrung der Verhältnismäßigkeit hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil wichtige Hinweise für die Fortschreibung gegeben. Hierbei sind auch die negativen Auswirkungen der Verlagerung des Verkehrs auf Ausweichstrecken zu beachten.

"Fahrverbote können nur die Ultima Ratio sein. Maßnahmen wie Nachrüstungen halte ich weiterhin für verhältnismäßiger als Fahrverbote. Diese würden die Bewohner der Städte und insbesondere auch Pendler massiv treffen. Nicht wenige von ihnen haben sich, auch um Umwelt und Klima zu schützen, erst kürzlich einen neuen Diesel-Pkw zugelegt. Ziel ist es, erst einmal alle Maßnahmen und Potenziale auszuschöpfen, die einen geringeren Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bedeuten", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Beim Diesel-Gipfel in dieser Woche hat die Bundesregierung angekündigt, noch in diesem Jahr die rechtlichen und technischen Regelungen für Hardware-Nachrüstung vorzulegen.

In den Verfahren zu den Luftreinhalteplänen Essen und Gelsenkirchen liegen die schriftlichen Urteilsbegründungen noch nicht vor. Mit Zustellung der Urteilsgründe beginnt in diesen Verfahren die einmonatige Frist zur Einlegung der Berufung. Im Fall Essen hatte die Landesregierung bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Hier soll laut Verwaltungsgericht ein zonales Fahrverbot unter Einbeziehung einer Autobahn umgesetzt werden.